Revolutionäre Ansätze für eine nachhaltige Ersatzteilplanung im Automobilsektor
Technologische Fortschritte in der Automobilindustrie
Die Automobilindustrie befindet sich in einem ...
Auch wenn ein Autohändler einen Gebrauchten vor dem Ankauf untersucht hat, kann er wegen Mängeln nachträglich vom Kauf zurücktreten. Das urteilte jetzt das Oberlandesgericht Hamm. Dabei ging es um einen Nissan Juke, den ein Kfz-Händler von einer Privatperson gekauft hatte. Die hatte versichert, der Wagen sei unfallfrei und habe noch seinen Originallack.
Beides entsprach nicht den Tatsachen, so die ARAG Experten. Deshalb trat der Käufer von dem Vertrag zurück. Das Gericht ließ ein Gutachten erstellen und gab dem Kläger recht: Dass er das Fahrzeug vor Vertragsschluss selbst untersucht habe, bedeute nicht, dass die Verkäuferin damit aus ihrer Gewähr entlassen sei. Auch als Kraftfahrzeughändler sei er grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, das Fahrzeug gründlich auf Unfallschäden, sonstige Beschädigungen oder Mängel zu untersuchen, er dürfe sich auf eine Sichtprüfung und die Angaben des Verkäufers verlassen (OLG Hamm, Az.: 28 U 101/16).
Der Artikel "Gebrauchter mit Mängeln: Die Rechte des Händlers" wurde am 05.07.2017 in der Kategorie Ratgeber von Rudolf Huber mit den Stichwörtern Auto, Gebrauchtwagen, Handel, Ratgeber, Kurzmeldung, Tipp & Infos, veröffentlicht.
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