Ratgeber

Schulbusse dürfen nachts starten

14. Juni 2017, 15:05 Uhr
Rudolf Huber
Wer in der Nähe einer Schule wohnt, muss den Lärm von frühmorgens startenden Schulbussen hinnehmen - wenn sein Haus nicht in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet steht. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße entschieden.


Wer in der Nähe einer Schule wohnt, muss den Lärm von frühmorgens startenden Schulbussen hinnehmen - wenn sein Haus nicht in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet steht. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße entschieden.

Laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) lebt der Kläger etwa 200 Meter von der Schule entfernt. Er beschwerte sich über die an der Haltestelle geparkten Busse, die häufig nachts gestartet würden. Sein Pech: Das Gericht gewährte ihm wegen der Entfernung zur Schule und der Bebauung dazwischen nicht das Schutzrecht, das Anlieger an reinen Wohngebieten haben. Dort gilt, dass Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken dürfen (AZ: 3 K 778/16.NW).

Der Artikel "Schulbusse dürfen nachts starten" wurde am 14.06.2017 in der Kategorie Ratgeber von Rudolf Huber mit den Stichwörtern Bus, Ratgeber, Tipp & Infos, veröffentlicht.