News

Auch nach dem Umzug das alte Kfz-Kennzeichen behalten

12. März 2014
Redaktion
.

Im Juli ist es so weit: Wer ab Juli innerhalb Deutschlands umzieht, kann dabei sein bisheriges Kfz-Kennzeichen behalten und ist nicht mehr verpflichtet, es auszutauschen. Bisher war das nur bei einem Umzug innerhalb desselben Bundeslandes möglich und auch nicht in allen Bundesländern – allgemein galt jahrzehntelang die Regel, dass das Fahrzeug nach dem Umzug umgemeldet und das Kennzeichen dem neuen Wohnsitz angepasst werden musste. Zumindest der zweite Teil gehört nun ab dem 1. Juli 2014 endgültig der Vergangenheit an.

Warum das Kennzeichen behalten?

Die Gründe, das alte Kennzeichen zu behalten, sind vielfältig. Im Vordergrund steht wohl die Verbundenheit mit dem Heimatort. Wer über diesen Lokalpatriotismus verfügt, darf sich in Zukunft freuen, dass er seinen Heimatort als Statement auf dem Kfz-Kennzeichen auch nach dem Umzug zum Ausdruck bringen darf. Personalisierte Wunschkennzeichen erfüllen übrigens einen ähnlichen Zweck. Ein zweiter Grund für das Beibehalten des Kfz-Kennzeichens auch nach dem Umzug ist die Kostenersparnis, da die ca. 35 Euro, die sonst für das Prägen eines neuen Kennzeichens fällig werden würden, entfallen.

Natürlich ist aber niemand verpflichtet, das alte Kennzeichen zu behalten. Es handelt sich lediglich um eine Option und manche Autobesitzer entscheiden sich auch bewusst dagegen, ihr Kennzeichen zu behalten. Beispielsweise wenn der bisherige Wohnort, der noch auf dem Kennzeichen verewigt ist, mit einem schlechten Image in anderen Regionen oder Städten verbunden ist, bevorzugt der ein oder andere Kfz-Halter ein neues Kennzeichen. Wer sich für einen Wechsel des Kennzeichens entscheidet, findet online weitere Informationen rund um das Thema Kfz-Kennzeichen und kann gegebenenfalls auch gleich das neue Kennzeichen der Wahl reservieren lassen. Dies erspart einen Großteil des bürokratischen Aufwandes, der mit dem neuen Kennzeichen verbunden ist.

Ummelden und Versicherung anpassen trotzdem Pflicht!

Wichtig ist vor allem eines: Auch wenn sich ein Kfz-Halter ab Juli dazu entschließt, das bisherige Kennzeichen beizubehalten, kommt er um die Ummeldung des Wagens nicht herum. Hierbei hat sich nichts geändert: Das Auto muss wie bisher auch direkt nach dem Umzug offiziell umgemeldet werden, die neue Adresse wird in den Fahrzeugschein eingetragen und auch die Kfz-Versicherungs-Beiträge richten sich – unabhängig vom Kennzeichen – nach dem aktuellen Wohnort. Das gilt sowohl für die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung als auch für Teilkasko- und Vollkasko-Versicherungen. Grundsätzlich richtet sich die Höhe der jeweiligen Versicherungsbeiträge danach, zu welcher Regionalklasse der Wohnort zählt. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung werden 12 Regionalklassen aufgeführt, deren Versicherungsbeiträge nach den Kriterien der Unfallstatistiken und des jeweiligen Fahrzeugbestandes innerhalb einer Region variieren.

Wer nicht nur sein Kennzeichen behält, sondern auch die Ummeldung versäumt, muss einem Bericht der „Welt“ zufolge mit Bußgeldern in Höhe von 100 Euro rechnen.

Sonstige Änderungen im Jahr 2014

Neben der deutschlandweiten Möglichkeit zur Mitnahme des Kennzeichens bei einem Umzug gibt es noch weitere Aspekte, die sich im Jahr 2014 für Kfz-Halter ändern sollen. So soll auch die Bürokratie beim An-, Ab- und Ummelden des Fahrzeugs erheblich erleichtert und auf das Internet ausgelagert werden. Eine gute Nachricht vor allem für all diejenigen, die sich den Gang zum Amt und die langen Wartezeiten ersparen möchten. Ab Mitte des Jahres sollen auch diese Vorgänge online möglich werden.

Der Artikel "Auch nach dem Umzug das alte Kfz-Kennzeichen behalten" wurde am 12.03.2014 in der Kategorie News von Redaktion mit den Stichwörtern Auch nach dem Umzug das alte Kfz-Kennzeichen behalten, News, veröffentlicht.

News

Weitere Meldungen

10. Oktober 2024

Dacia Bigster Alternative im C-SUV-Segment

Dacia ist bereits Europas führende Marke im B-Segment und betritt mit dem Bigster nun das C-SUV-Segment. Der ...