Ein SUV (Sport Utility Vehicle) zeichnet sich durch seine kastenförmige Bauweise und durch eine größere Bodenfreiheit aus. Dadurch ist die Frontpartie höher als bei herkömmlichen Fahrzeugen. Deshalb geht nach richterlicher Ansicht "eine größere Gefahr von diesem Fahrzeugtyp aus" und Fahrer müssen laut der ARAG-Experten unter Umständen mit höheren Bußgeldern und strengeren Strafen rechnen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen.
Im konkreten Fall fuhr ein SUV-Fahrer in Frankfurt am Main bei Rot über die Ampel und wurde dabei geblitzt. Dafür setzt es laut Bußgeldkatalog eine Regelstrafe von 200 Euro. Doch die Richter erhöhten auf 350 Euro und verhängten zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot. Das sei durch die erhöhte Betriebsgefahr des verwendeten Kraftfahrzeug-Typs gerechtfertigt - ist also quasi als "SUV-Zuschlag" zu verstehen.
Das Argument der Kammer: Durch die Bauweise des SUV sei das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer bei einem Rotlichtverstoß höher als bei einem "normalen" Pkw (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).
Der Artikel "Bußgeld-Aufschlag für SUV?" wurde am 04.08.2022 in der Kategorie Neuheiten von Rudolf Huber mit den Stichwörtern Auto, SUV, Bußgeld, Urteil, Vorstellung, veröffentlicht.