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Diesel-Skandal: Daimler gerät durch belastende Gutachten und Urteile immer weiter unter Druck

18. Mai 2021
Redaktion
Diesel-Skandal: Daimler gerät durch belastende Gutachten und Urteile immer weiter unter Druck
@ Mikes-Photography (CC0-Lizenz)/ pixabay.com
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Die Daimler AG gerät im Diesel-Skandal immer weiter unter Druck. Seit einigen Wochen sieht sich der Konzern mit zunehmenden Urteilen gegen sich und belastenden Gutachten konfrontiert. Bisher hatte sich der Daimler-Konzern relativ unbeschadet durch den Diesel-Abgasskandal manövrieren können.

Die Verfahren und Strafen gegen den schwäbischen Automobilhersteller waren bisher eher übersichtlich. So hatte beispielsweise im September 2019 die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Daimler eine Geldbuße in Höhe von 870 Millionen Euro wegen fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht im Unternehmen verhängt. Anders als zum Beispiel bei VW oder Audi saß jedoch noch kein hochrangiger Daimler-Manager auf der Anklagebank.



Daimler: Vorwurf der Abgasmanipulation

Dennoch besteht auch bei Daimler-Fahrzeugen weiterhin der Vorwurf der Abgasmanipulation. In den Motoren der Pkws sollen Abschalteinrichtungen verbaut sein, die den Ausstoß von Schadstoffen steuern können. Dabei handelt es sich um Software-Lösungen, die erkennen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. So können die Abgaswerte bei Zulassungstests beschönigt werden, im wahren Straßenbetrieb stoßen die Fahrzeuge aber viel mehr schädliche Abgase aus. 



Abschalteinrichtung für Motorschutz?

Tausende Mercedes-Fahrer sehen sich getäuscht, immer mehr reichen Klage gegen den Autobauer ein. Der jedoch weist jede Schuld von sich und beruft sich darauf, dass die genutzte Abschalteinrichtung notwendig sei, weil sie dem Motorschutz diene. Auch andere Hersteller wie VW oder BMW bedienen sich diesem Argument.



Zunehmend verbraucherfreundliche Urteile gegen Daimler

Allerdings lassen sich deutsche Gerichte zunehmend nicht mehr auf die Ausrede des Motorschutzes ein, weiß Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. »Allein das Landgericht Stuttgart hat in den vergangenen Wochen gleich fünf Urteile gegen Daimler gesprochen (Aktenzeichen 12 O 257/20, 16 O 467/20, 46 O 70/20, 15 O 277/20 und 46 O 73/20). In all diesen Verfahren ging es um illegale Abschalteinrichtungen. Auch auf oberlandesgerichtlicher Ebene hatten Mercedes-Dieselfahrer im letzten Jahr Erfolg, beispielsweise vor dem OLG Köln (Az. 7 U 35/20) und OLG Naumburg (Az.: 8 U 8/20).«



Gutachten: Kühlmittelsolltemperatur wird im Test heruntergeregelt

Ein Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR) im Dezember 2020 dürfte beim schwäbischen Autobauer weiter für Unruhe sorgen. Darin ging es um den Besitzer eines Mercedes-Benz E250 CDI, der gegen Daimler wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor Gericht gezogen war. Im Rahmen des Verfahrens ließen die Richter die Motorsteuer-Software von einem unabhängigen IT-Experten untersuchen. Dabei kam heraus, dass die Software im Prüfmodus die Kühlmittelsolltemperatur herunterregelt, was zu besseren Abgaswerten führt. Für Experten war laut Bericht des BR nicht erkennbar, dass diese Funktion zum Motorschutz unbedingt notwendig ist. 



Weitere Abschalteinrichtungen im Daimler-Motor?

Darüber hinaus stellte der IT-Experte bei der Untersuchung fest, dass im Motor offenbar noch eine weitere Abschaltvorrichtung verbaut ist. Diese öffne fast während der gesamten Prüffahrt die sogenannte Kühlerjalousie, was laut BR-Bericht ebenfalls zu einer Absenkung der Abgaswerte auf dem Teststand führe. Verbraucheranwalt Dreschhoff dazu: »Für die Daimler AG dürfte dieses Gutachten ein schwerer Schlag sein, denn es erhöht für geschädigte Mercedes-Kunden die Chancen, endlich ihre Ansprüche gegen den Autobauer geltend machen zu können.«



EuGH-Urteil dürfte Daimler das Leben schwer machen

Auch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Abschalteinrichtungen dürfte Daimler sowie auch allen anderen Fahrzeugherstellern das Leben schwer machen. Am 17. Dezember 2020 hatten die Luxemburger Richter geurteilt, dass Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgaswerten bei Zulassungstests illegal sind (Aktenzeichen C-693/18). Fahrzeughersteller dürfen keine Software in Motoren verwenden, die systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen bei Zulassungstests verbessert. Fast alle Hersteller haben eingeräumt, Abschalteinrichtungen wie etwa das sogenannte »Thermofenster« zu benutzen.



Verbraucherrechte deutlich gestärkt

»Das lang erwartete EuGH-Urteil stärkt die Verbraucherrechte deutlich«, sagt Rechtsanwalt Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. »Für deutsche Diesel-Kunden hatte es im vergangenen Jahr einige frustrierende BGH-Urteile gegeben, beispielsweise in Sachen Verjährung und Autokauf nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals. Dadurch sowie durch das Aussitzen des Skandals durch die Konzerne hatten viele Verbraucher den Eindruck, eine Klage gegen die Hersteller lohne sich nicht mehr. Aber aus unserer Sicht stehen die Chancen für Mercedes-Kunden wie auch für fast alle anderen Dieselfahrer momentan sehr gut.«

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