News

Recht: Verengte Fahrbahn - Kein Vorrecht für rechts

1. April 2025, 11:15 Uhr
Holger Holzer/SP-X
Recht: Verengte Fahrbahn  - Kein Vorrecht für rechts
Bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme Foto: SP-X

In vielen Fällen gilt im Verkehr das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Zum Beispiel an beidseitigen Fahrbahnverengungen.

Bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung hat keiner der Fahrstreifen Vorrang. Wie der Bundesgerichtshof nun in einem Urteil betont hat, gilt an solch einer Stelle das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Auch bei zwei gleichauf in die Engstelle fahrenden Fahrzeugen ergebe sich kein regelhafter Vortritt des rechts fahrenden Fahrzeugs, fasst „RA Online“ das Urteil zusammen. In dem verhandelten Fall hatte eine Pkw-Fahrerin geklagt, die auf der rechten Spur auf eine Engstelle zugefahren und mit einem Lkw auf der linken Spur kollidiert war. Die von den Vorinstanzen hälftig verteilte Schuld wollte sie nicht akzeptieren. (Az.: VI ZR 47/2)

Der Artikel "Recht: Verengte Fahrbahn - Kein Vorrecht für rechts" wurde am 01.04.2025 in der Kategorie News von Holger Holzer/SP-X mit den Stichwörtern Recht: Verengte Fahrbahn , News, veröffentlicht.