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Recht - Radfahren darf auch nach Alkoholfahrt nicht verboten werden

9. Dezember 2024, 10:09 Uhr
Holger Holzer/SP-X
Recht   - Radfahren darf auch nach Alkoholfahrt nicht verboten werden
Mobilität ist in Deutschland ein Grundrecht Foto: SP-X

Mobilität ist in Deutschland ein Grundrecht. Das ist auch nach einer Alkoholfahrt mit dem Rad nicht verwirkt.  

Die Führerscheinstellen dürfen Verkehrssündern das Radfahren nicht verbieten. Das hat nun das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen auf die Klage zweier Antragsteller hin entschieden. Einer der beiden war stark alkoholisiert mit dem Fahrrad von der Polizei angehalten worden, der andere hatte mit Amphetaminen im Blut einen E-Tretroller genutzt. Weil beide keinen Pkw-Führerschein besaßen, haben ihnen die kommunalen Behörden offenbar ersatzweise das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagt. Die dagegen gerichteten Eilanträge lehnten die zuständigen Verwaltungsgerichte zunächst ab.  

Das Oberveraltungsgericht entschied nun aber im Sinne der Alkohol- beziehungsweise Drogennutzer. Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet demnach keine Möglichkeit für eine Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie Fahrrädern, E-Scootern oder Mofas. Ein solches Verbot würde die grundrechtlich geschützte Fortbewegungsmöglichkeit der Betroffenen deutlich einschränken. Außerdem seien fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im Vergleich zu Kraftfahrzeugen in der Regel weniger gefährlich, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. (Az.: 16 B 175/23)

Der Artikel "Recht - Radfahren darf auch nach Alkoholfahrt nicht verboten werden " wurde am 09.12.2024 in der Kategorie News von Holger Holzer/SP-X mit den Stichwörtern Recht , News, veröffentlicht.

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