Kraftstoff

Tankrabatt "überwiegend" weitergegeben

1. Dezember 2022, 11:21 Uhr
Lars Wallerang
Tankrabatt
mid Groß-Gerau - Teurer tanken: Trotz hoher Spritpreise sieht das Bundeskartellamt seitens der Mineralölindustrie keine Verstöße gegen geltendes Recht. andreas160578 / pixabay.com
Laut Zwischenbericht des Bundeskartellamtes hat die Mineralölindustrie den von der Bundesregierung gewährten Tankrabatts größtenteils an die Kunden weitergegeben.


Laut Zwischenbericht des Bundeskartellamtes hat die Mineralölindustrie den von der Bundesregierung gewährten Tankrabatts größtenteils an die Kunden weitergegeben. Das Kartellamt verwies in diesem Zusammenhang auf andere Studien, die ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen waren, dass die Steuerentlastung überwiegend weitergegeben worden war.

Der Tankrabatt galt vom 1. Juni bis 31. August. Er war gemeinsam mit dem 9-Euro-Ticket für drei Monate eingeführt worden, um Verbraucher angesichts hoher Energiepreise zu entlasten. Die Energiesteuer für Benzin war damals um knapp 30 Cent pro Liter, für Diesel um gut 14 Cent pro Liter gesenkt worden. Ob und wie weit diese Senkung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde, war intensiv diskutiert worden.

"Wir haben viele Erkenntnisse gewonnen von der Beschaffung des Rohöls über Kosten und Gewinne in den Raffinerien bis zur Preisbildung und dem Vertrieb", sagt Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Das sei eine exzellente Grundlage für weitere Untersuchungen. Man sehen nach wie vor strukturelle Probleme im Markt, wie zum Beispiel die Tatsache, dass viele Gesellschaften vom Bohrloch bis zum Zapfhahn auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette aktiv sind und dass eine hohe Markttransparenz auch auf der Raffinerie- und Großhandelsebene existiert.

"Nach geltender Rechtslage können wir aber nur einschreiten, wenn ein Anfangsverdacht auf ein kartellrechtswidriges Verhalten vorliegt", erklärt Mundt. Dafür seien hohe Preise und hohe Unternehmensgewinne für sich genommen aber noch kein ausreichendes Indiz.

Für Preisabsprachen der Mineralölgesellschaften untereinander gebe es bislang keine Anzeichen. Ein verbotener Missbrauch von Marktmacht kommt laut Bundeskartellamt nur dann in Betracht, wenn die Unternehmen tatsächlich marktbeherrschend sind, also keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt sind. Auf der Raffinerie- und Großhandelsebene gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Playern. Ob eine gemeinsame Marktbeherrschung auf der Raffinerieebene in Betracht kommt, bedürfe noch weiterer Untersuchungen.

Der Artikel "Tankrabatt "überwiegend" weitergegeben" wurde am 01.12.2022 in der Kategorie News von Lars Wallerang mit den Stichwörtern Kraftstoff, Preise, Steuern, Kosten, Politik, News, veröffentlicht.

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