E-Scooter und Alkohol: Gleiche Grenzwerte wie beim Auto

E-Scooter sind 'in', als Fortbewegungsmittel durchaus praktisch. Man sollte bei der Nutzung aber nicht vergessen: Für die Fahrer der Stadtflitzer gelten die gleichen Alkohol-Grenzwerte wie für Autofahrer. Das bedeutet: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille am Straßenverkehr teilnimmt, dem drohen 500 Euro Bußgeld, vier Wochen Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg, sofern der Fahrer keine Auffälligkeiten zeigt, erinnert Thomas Wagner, Leiter Begutachtungsstellen für Fahreignung bei Dekra.

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