Gericht: Fürs Aussteigen reichen 60 Zentimeter

60 Zentimeter - das ist das zulässige Maß beim Öffnen einer Autotür am Fahrbahnrand. Alles darüber hinaus bedeutet laut eines Gerichtsurteils eine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.

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