Sofortiges Abschleppen von Falschparkern ist zulässig

Wer sein Auto unerlaubt auf einem Gehweg parkt, muss damit rechnen, dass es unverzüglich angeschleppt wird. Sobald nämlich die Behörde eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer - beispielsweise Fußgänger - feststellt, die nicht ohne Weiteres das Fahrzeug passieren können, gilt das Parken als Funktionsbeeinträchtigung des Gehwegs und ist rechtens.

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