Verkehr

Warnaufkleber "Toter Winkel" in Frankreich Pflicht

26. Februar 2021, 09:16 Uhr
Lars Wallerang
Warnaufkleber
mid Groß-Gerau - Vorgeschrieben ist die Anbringung des Aufklebers an beiden Seiten des Fahrzeugs. Küs
In Frankreich ist er bereits Pflicht, der Warnaufkleber 'Toter Winkel'. Die Bestimmung gilt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Damit fallen auch entsprechend schwere Wohnmobile und Caravans unter die Vorschrift.


In Frankreich ist er bereits Pflicht, der Warnaufkleber "Toter Winkel". Die Bestimmung gilt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Damit fallen auch entsprechend schwere Wohnmobile und Caravans unter die Vorschrift. Vorgeschrieben ist die Anbringung an beiden Seiten, vertikal in einer Höhe von 0,9 bis 1,5 Meter, horizontal innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront ausgehend. Am Fahrzeugheck muss er auf der rechten Seite kleben, ebenfalls zwischen 0,9 und 1,5 Meter hoch. Verglaste Flächen und Teile der Fahrzeugbeleuchtung dürfen nicht damit beklebt werden.

Betroffen von der Vorschrift sind auch nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, also auch Wohnmobile und Caravans in dieser Gewichtsklasse. Ist der Aufkleber nicht korrekt angebracht, so hat die Polizei in Frankreich in diesem Jahr noch einen Ermessensspielraum. Wer allerdings ohne Schild unterwegs ist, muss mit bis zu 135 Euro Bußgeld rechnen.

Der Artikel "Warnaufkleber "Toter Winkel" in Frankreich Pflicht" wurde am 26.02.2021 in der Kategorie News von Lars Wallerang mit den Stichwörtern Verkehr, Sicherheit, Reise, Recht, News, veröffentlicht.

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