Tipp: Licht an im Tunnel

Im Tunnel ist immer mit Abblendlicht zu fahren. (ADAC)

2010-07-26 Im Tunnel müssen Kraftfahrzeuge mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren. Ansonsten drohen zehn Euro Bußgeld. Auch Tagfahrlicht reicht nicht aus. Kommt es zu einer Gefährdung, sind laut dem Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) 15 Euro fällig, bei Sachbeschädigung 35 Euro. Tunnel sind in Deutschland mit einem Verkehrsschild gekennzeichnet. Es zeigt ein Tunnelsymbol auf weißem Grund mit blauer Umrandung. mid/hh

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