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Mit dem Auto auf der Fahrradstraße?

15. September 2020, 11:48 Uhr
Rudolf Huber
Spielstraßen kennt man als Autofahrer, Anwohnerstraßen ebenso. Aber Fahrradstraßen? Welche Regeln gelten dort eigentlich für Fahrrad- und Autofahrer?


Spielstraßen kennt man als Autofahrer, Anwohnerstraßen ebenso. Aber Fahrradstraßen? Welche Regeln gelten dort eigentlich für Fahrrad- und Autofahrer?

Zunächst einmal ist eine Fahrradstraße exklusiv für Radfahrer reserviert. "Nur wenn Zusatzschilder es erlauben, dürfen auch Autos oder Krafträder, also zum Beispiel Motorräder, sie befahren oder dort parken", so Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Ein Zusatzschild könne die Fahrradstraße auch allgemein für Anlieger freigeben - egal mit welchem Gefährt.

Klar ist aber auch: Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich nach den Fahrradfahrern richten, etwa bei der Geschwindigkeit. Diese beträgt für alle maximal 30 km/h. Das gilt natürlich auch für S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h fahren können. Fahrradfahrer dürfen jederzeit nebeneinander fahren.

"Behindern beispielsweise Autofahrer den Radverkehr oder gefährden sie Radfahrer, droht ihnen ein Bußgeld", so Rassat. Ansonsten gelten die allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung, etwa das Rechtsfahrgebot.

Übrigens: Kinder unter acht Jahren müssen mit ihrem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren - auch wenn es eine Fahrradstraße gibt. Und auch einen baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg dürfen sie nutzen.

Der Artikel "Mit dem Auto auf der Fahrradstraße?" wurde am 15.09.2020 in der Kategorie News von Rudolf Huber mit den Stichwörtern Fahrrad, Autofahrer, Straßenverkehr, Ratgeber, News, veröffentlicht.

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