News

Behindertenparkplatz: Ignoranten geht es an den Kragen

14. August 2020, 12:30 Uhr
Ralf Loweg
Immer wieder sorgen ignorante Autofahrer für Unverständnis und Kopfschütteln, weil sie ihr Fahrzeug aus purer Bequemlichkeit unrechtmäßig auf einem Behindertenparkplatz abstellen. Doch wer darf eigentlich alles einen Behindertenparkplatz nutzen? Die ARAG-Experten klären auf.


Immer wieder sorgen ignorante Autofahrer für Unverständnis und Kopfschütteln, weil sie ihr Fahrzeug aus purer Bequemlichkeit unrechtmäßig auf einem Behindertenparkplatz abstellen. Doch wer darf eigentlich alles einen Behindertenparkplatz nutzen? Die ARAG-Experten klären auf.

Es genügt in Deutschland nicht, einen Schwerbehindertenausweis zu besitzen, um dann auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz zu parken. Nur wer zusätzlich den blauen EU-Parkausweis für Behinderte besitzt, darf diese besonderen Parkplätze auch nutzen. Wer sie ohne Berechtigung nutzt, kann sofort abgeschleppt werden oder muss mit einer Geldbuße von 35 Euro rechnen.

Diese speziellen Parkplätze sind meist mit einem Rollstuhlsymbol auf dem Boden oder durch ein Zusatzschild zum blauen Parkplatzschild gekennzeichnet. Sie sind etwas breiter als normale Stellplätze, damit die Türen vollständig geöffnet werden können, um beispielsweise einem Rollstuhlfahrer das Einsteigen zu ermöglichen. Zudem liegen diese Parkplätze in der Regel so günstig, dass die Fahrer es nicht weit bis zum Eingang haben.

Nur in Verbindung mit dem blauen Ausweis darf mit einem Schwerbehindertenausweis auf Behindertenparkplätzen geparkt werden. Er sollte von außen gut sichtbar im Fahrzeug liegen. Der Ausweis hat ein Foto und darf nicht auf andere Menschen übertragen werden, sondern gilt immer für eine bestimmte Person. An ein Fahrzeug ist der blaue Parkausweis nicht gebunden. Der Ausweis ist kostenlos und wird vom zuständigen Straßenverkehrsamt ausgestellt.

Anspruch auf diese Parkkarte haben Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, blinde Menschen, Contergangeschädigte oder Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen. Wo darf man mit dem blauen EU-Parkausweis alles parken? Nach Auskunft der ARAG-Experten dürfen Inhaber der blauen Parkkarte 24 Stunden auf Stellplätzen mit entsprechendem Rollstuhlsymbol und kostenfrei auf normalen Parkplätzen mit Parkuhr oder Parkschein-Automat parken.

Auch in Fußgängerzonen während der vorgegebenen Be- und Entladezeiten und in verkehrsberuhigten Bereichen darf maximal 24 Stunden mit blauem EU-Parkausweis geparkt werden, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden.

Der Artikel "Behindertenparkplatz: Ignoranten geht es an den Kragen" wurde am 14.08.2020 in der Kategorie News von Ralf Loweg mit den Stichwörtern Parkplatz, StVO, Bußgeld, Behindertenfahrzeug, News, veröffentlicht.

Weitere Meldungen

19. April 2024

Neuer Elektro-Dacia Spring setzt ein ''Preis-Statement''

Auch er ist elektrisch und preisgünstig, der geliftete Dacia Spring. Dank Förderung war der Vorgänger zwar für die ...