Autofahren

Blutiger Finger ist kein Grund zum Rasen

3. Juni 2020, 17:36 Uhr
Rudolf Huber
Es liegt 'keine rechtfertigende Notstandssituation vor', wenn ein Ehemann seine am Finger verletzte Frau mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Klinik transportiert, weil er nicht auf den Rettungswagen warten will. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main hat laut der ARAG Experten entschieden (Az.: 971 Owi 955 Js-Owi 65423/19).


Es liegt "keine rechtfertigende Notstandssituation vor", wenn ein Ehemann seine am Finger verletzte Frau mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Klinik transportiert, weil er nicht auf den Rettungswagen warten will. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main hat laut der ARAG Experten entschieden (Az.: 971 Owi 955 Js-Owi 65423/19).

Der Betroffene war in einer 30er-Zone mit mindestens 80 Sachen geblitzt worden. Seine Argumentation: Die Wunde habe so stark geblutet, dass er selbst ins Krankenhaus fahren wollte. Denn einige Monate zuvor sei der wegen Unterleibsschmerzen der Ehefrau gerufene Rettungswagen erst nach rund 40 Minuten eingetroffen.

Die Richter beeindruckte das wenig. Ein Notstand gemäß Paragraf 16 OWiG sei nicht gegeben, schon weil keine akute Gefahr für Leib oder Leben der Ehefrau vorgelegen habe: Es waren ernsthaft weder ihr Tod, noch eine sonstige Komplikation aufgrund der Verletzung zu erwarten. Dem Betroffenen sei es zumutbar gewesen, ein Rettungsfahrzeug zu rufen. Das Urteil: 235 Euro Geldbuße, ein Monat Fahrverbot.

Der Artikel "Blutiger Finger ist kein Grund zum Rasen" wurde am 03.06.2020 in der Kategorie News von Rudolf Huber mit den Stichwörtern Autofahren, Blitzer, Verkehrssicherheit, Bußgeld, News, veröffentlicht.

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