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Verkehrsrowdys geht es an den Kragen

24. Januar 2020, 10:23 Uhr
Andreas Reiners
Im Februar 2020 stehen Neuerungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) an, damit es auf den Straßen sicherer, klimafreundlicher und gerechter zugeht. Die Experten der ARAG stellen die Änderungen vor. Vorab und kurz gesagt: Es wird teurer, sich nicht an die Verkehrsregeln zu halten. Teilweise extrem teurer. Im Fokus: die Themen Radfahrer, Rettungsgasse und Gaffer.


Im Februar 2020 stehen Neuerungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) an, damit es auf den Straßen sicherer, klimafreundlicher und gerechter zugeht. Die ARAG-Experten stellen die Änderungen vor. Vorab und kurz gesagt: Es wird teurer, sich nicht an die Verkehrsregeln zu halten. Teilweise extrem teurer. Im Fokus: die Themen Radfahrer, Rettungsgasse und Gaffer.

Wer Radfahrer missachtet, für den wird es teuer. Das Bußgeld steigt von 20 auf 80 Euro, wenn durch unzulässiges Halten in zweiter Reihe ein Radfahrer gefährdet wird. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Wird der Radler durch das Parken eines Pkw auf dem Radweg behindert, kostet es den Autofahrer 70 statt 30 Euro und einen Punkt. Kommt es zu einem Unfall, weil ein Fahrzeug auf dem Schutzstreifen für Radfahrer hält, kostet das nun 100 statt 35 Euro plus einen Punkt.

Auch der Mindestabstand beim Überholen von Radlern, aber auch Fußgängern und Elektro-Kleinstfahrzeugen wie etwa E-Roller, ist nun klar definiert: Innerorts muss ein Seitenabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, außerorts zwei Meter.

Auch das Thema Abbiegeunfälle, bei denen Radler insbesondere von Lkw schlichtweg übersehen werden, gehören zu den besonders häufigen Radfahrunfällen mit schwerwiegenden Folgen für die Zweiradfahrer. Daher schreibt die Novelle Lkw beim Rechtsabbiegen innerorts nun eine Schrittgeschwindigkeit von sieben bis elf km/h vor. Sanktioniert wird ein Vergehen mit 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister.

Darüber hinaus ist es für Autos und Lkw künftig verboten, Radfahrer und andere einspurige Fahrzeuge an bestimmten Stellen zu überholen, wenn es dort zu eng und damit zu gefährlich für den Radler wird. Dafür wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt.

Wer unerlaubt in zweiter Reihe, auf Schutzstreifen oder auf Geh- und Radwegen hält, zahlt statt bisher ab 15 Euro künftig eine Geldbuße von bis zu 100 Euro. So kostet beispielsweise das Parken auf einem Behindertenparkplatz nicht mehr 35, sondern 55 Euro. Wer unberechtigt auf einem E-Auto-Stellplatz parkt, hatte bislang nichts zu fürchten. Die Neuregelung sieht hier nun ebenfalls 55 Euro vor.

Das ewige Thema Rettungsgasse wird künftig strenger gehandhabt: So kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden. Zwischen 200 und 320 Euro müssen Ignoranten berappen und es drohen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

Auch Schaulustige, die lieber Fotos und Filme machen, und dadurch den Rettungseinsatz erschweren, werden mit höhere Geldstrafen belegt. Wer Unfallopfer ablichtet und angezeigt wird, muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug rechnen.

Weitere Neuerung: Pkw, in denen mindestens drei Personen sitzen, dürfen künftig die Busfahrstreifen nutzen. Die ARAG-Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge bereits seit 2015 die Bussonderstreifen nutzen dürfen, wenn die zuständige Straßenbehörde entsprechende Zusatzzeichen aufgestellt hat. Auch Carsharing wird gefördert: Wer einen entsprechenden Ausweis zur Kennzeichnung des Carsharing-Fahrzeugs gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legt, hat Vorrecht beim Parken auf ausgewiesenen Plätzen.

Der Artikel "Verkehrsrowdys geht es an den Kragen" wurde am 24.01.2020 in der Kategorie News von Andreas Reiners mit den Stichwörtern Verkehr, Verkehrssicherheit, Verkehrsdelikte, Verkehrserziehung, Bußgeld, Politik, News, veröffentlicht.

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