Ratgeber

Verbrauchertipps: 8 typische Fallstricke bei der Autoversicherung

28. Oktober 2019
Redaktion
Zum Stichtag 30. November reichen viele Fahrzeughalter die Kündigung ihrer Kfz-Versicherung ein. Motiviert vom Sparpotenzial wird der Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft angestrebt.

Wer die Vertragsbedingungen nicht aufmerksam studiert, läuft allerdings Gefahr künftig mehr zu zahlen oder mit schlechteren Bedingungen konfrontiert zu werden. Die folgende Übersicht mit Fallstricken kann beim objektiven Beurteilen der individuellen Sachlage helfen.

1. Zu niedrige Deckungssummen bei der Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge deckt Schäden, die Versicherte Dritten zufügen. In welchem Umfang die Kosten übernommen werden, ist im Einzelfall zu prüfen. Der Gesetzgeber sieht für die Kfz-Haftpflichtversicherung fixe Mindestdeckungssummen vor:

  • Für Personenschäden 7,5 Millionen Euro
  • Für Sachschäden 1,22 Millionen Euro

  • Vermögensschäden 50.000 Euro

    Sie Summen sind relativ niedrig angesetzt und entsprechen oft nicht der Realität. Insbesondere im Bereich der Personenschäden können sich schnell deutlich höhere Summen ergeben. „Vor dem Hintergrund der steigenden Schmerzensgeldzahlungen ist die gesetzliche Regelung bei Weitem nicht mehr ausreichend“, so die Warnung von www.Autoversicherung-Test.net. Das Magazin hat die derzeit besten Tarife gegenübergestellt und Tipps zu vertraglichen Bausteinen ergänzt. „Wir empfehlen auf jeden Fall den Abschluss einer Versicherungssumme, die entweder bei 50 oder 100 Millionen Euro pauschal leistet“, lautet die Empfehlung. Sollte die Schadenssumme im Ernstfall die Deckungssumme der Versicherung überschreiten, haftet der Fahrzeughalter beziehungsweise Fahrer für die Differenz. Und die kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Da hohe Deckungssummen von mindestens 100 Millionen Euro längst nicht bei allen Policen Standard sind, gilt es diesen Vertragsbestandteil kritisch zu begutachten.

    2. Sondereinstufungen beim Zweitwagen

    Beim Wechsel des Kfz-Versicherers teilt die bisherige Versicherung dem neuen Vertragspartner belastende Schäden und den tatsächlichen Schadenfreiheitsrabatt mit. Dem Nachversicherer wird nur der bisherige Schadensverlauf übermittelt. Anhand der Meldung stuft dieser den neuen Versicherten in sein Schadenfreiheitsklassen-System ein. „Dies ist so gesetzlich vorgesehen, und zwar in § 5 Absatz 7 des Pflichtversicherungsgesetzes“, erklärt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter www.bafin.de. Sondereinstufungen, wie sie häufig bei Zweitwagen erfolgen, müssen Nachversicherer nicht übernehmen. Sie können anschließend wegfallen und zu einer höheren Versicherungsprämie führen. So kann sich eine erhoffte Ersparnis schnell in eine Kostenfalle verwandeln.

    3. Achtung Rabattschutz!

    Ebenfalls teuer kann es werden, wenn im alten Vertrag ein Rabattschutz vereinbart war. Dieser dient dazu, dass ein Schaden im darauffolgenden Kalenderjahr keine Veränderung der Schadenfreiheitsklasse nach sich zieht. Da der neue Versicherer lediglich den Schadenfreiheitsrabatt bestätigt bekommt, den der Versicherte ohne Rabattschutz erfahren hat, erfolgt beim Nachversicherer eine Rückstufung.

    4. Individuelle Rückstufungstabellen

    Problematisch sind Verträge, die mit Schäden belastet sind, weil diese Vorkommnisse unter den Versicherern ausgetauscht werden. Anhand der Daten zum Vertragsverlauf stuft der Nachversicherer in Schadenfreiheitsklassen ein. Schäden im laufenden Versicherungsjahr lösen eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts aus. Hierfür wird eine Rückstufungstabelle herangezogen. „Von Versicherer zu Versicherer kann diese Rückstufungstabelle variieren, was bei einem Versichererwechsel unter Umständen zu einer schlechteren Einstufung des Schadenfreiheitsrabattes führen kann“, warnt der Bund der Versicherten in einer Pressemitteilung unter www.bundderversicherten.de. Wechselfreudige und preisbewusste Versicherte klären diesen Punkt vor dem Wechsel.

    5. Grobe Fahrlässigkeit bei der Kaskoversicherung

    In vielen Policen ist eine Schadensregulierung bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das heißt, wenn das Verhalten des Fahrers als grob fahrlässig eingestuft wird, muss der Versicherte die Kosten selbst tragen. Ein erhebliches Risiko. Schließlich kann beispielsweise die Unfallverursachung durch Ablenkung der eigenen Kinder auf der Rückbank als grob fahrlässiges Verhalten ausgelegt werden. Verzichtet ein Versicherer auf diesen Einwand, hat das für Versicherungsnehmer nicht zu unterschätzende Vorteile. 

    6. Vorsicht Wildschaden!

    Zusammenstöße mit Wildtieren sind keine Seltenheit und können an Fahrzeugen immense Schäden verursachen. Auch Personenschäden fallen bei Unfällen mit Wildschweinen, Rehen und Co. leider oft verheerend aus. Bei einem Versicherungswechsel ist deshalb auf eine Wildschadenklausel zu achten, die eine Absicherung diverser Schäden durch Kollisionen mit Tieren (aller Art) vorsieht. Wie viel Versicherte für die Mitversicherung von Wildunfällen zahlen müssen, wurde in dieser News der Auto-Presse thematisiert.

    7. Wenn Marder Spuren hinterlassen

    Machen sich Marder an Fahrzeugen zu schaffen und der Fahrer merkt es unmittelbar, halten sich die Kosten der Reparatur in Grenzen. Teilweise genügt es beschädigte Schläuche auszutauschen. Kostenpunkt: wenige Euro. Ganz anders sieht es aus, wenn der Schaden unbemerkt bleibt und sich zum Beispiel ein Motorschaden ereignet. Dann kann die Kfz-Versicherung den Unterschied machen. Verbraucher sind gut beraten eine Police zu wählen, die Folgeschäden durch Marderbisse abdeckt.

    8. Werkstattbindung bei Finanzierungen und Leasing

    Umfasst eine Kfz-Versicherung eine Werkstattbindung, verpflichtet sich der Fahrzeughalter sein Auto in Werkstätten reparieren zu lassen, welche die Versicherung vorschreibt. Im Gegensatz dazu profitiert der Versicherte von Preisnachlässen. Problematisch können diesbezüglich Leasing-Fahrzeuge und kreditfinanziere Pkws sein: Womöglich geht damit wiederum die Pflicht für andere Werkstätten mit Autorisierung einher. Ein Blick in die Unterlagen hilft, um vertraglichen Konflikten vorzubeugen.

    Der Artikel "Verbrauchertipps: 8 typische Fallstricke bei der Autoversicherung " wurde am 28.10.2019 in der Kategorie Ratgeber von Redaktion mit den Stichwörtern Verbrauchertipps: 8 typische Fallstricke bei der Autoversicherung , Tipp & Infos, veröffentlicht.

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