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Kleines Einmaleins der Winterreifen

17. Oktober 2019, 11:32 Uhr
Lars Wallerang
Warum eigentlich Winterreifen und ab wann? Experten beherrschen das kleine Gummi-Einmaleins für die kalte Jahreszeit.


Warum eigentlich Winterreifen und ab wann? Experten beherrschen das kleine Gummi-Einmaleins für die kalte Jahreszeit. Um sicher durch den Winter zu kommen, gibt der Autoclub ACE Antworten auf Fragen rund um die verkehrssichere Bereifung.

Die rechtliche Lage: In Deutschland gilt die "situative Winterreifenpflicht". Das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nur gefahren werden, wenn die Reifen eine M+S-Kennzeichnung tragen. Noch besser ist, wenn sich das neue Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auf dem Reifen befindet. Winterreifen mit der bisher gängigen M+S-Kennzeichnung haben bis zum 30.09.2024 Bestandschutz.

Vorteil von Winterreifen: Sie haben eine andere Gummimischung und ein anderes Rillenprofil als Sommerreifen. Schnee und Matsch können sich so sehr viel schwieriger festsetzen. Unterhalb von etwa plus sieben Grad haften Winterreifen dank ihrer speziellen Gummimischung besser als Sommerreifen. Deshalb können Autofahrer bei niedrigen Temperaturen mit Winterreifen vor allem besser bremsen - ein entscheidender Sicherheitsaspekt.

Hinsichtlich der Profiltiefe liegt die gesetzliche Untergrenze in Deutschland bei 1,6 Millimetern. Der ACE rät aber dazu, bei weniger als vier Millimetern Profil neue Reifen aufzuziehen. Der Experten-Tipp: "Stecken Sie eine Euromünze so in die Rillen des Reifens, dass sie aufrecht steht und man "1 Euro" ablesen kann. Bei einem Profil von vier Millimetern muss der untere Rand der "1" gerade eben im Reifen verschwinden.

Den geeigneten Zeitraum für die dicken Socken kann man sich gut merken: Die Faustregel "Von O bis O", von Oktober bis Ostern, dient als Orientierungshilfe, den idealen Zeitpunkt für den Reifenwechsel zu beherzigen. Denn der Herbst ist trügerisch: Ab Oktober ist damit zu rechnen, dass die Temperaturen plötzlich und rapide sinken. Nässe, und in höheren Lagen sogar Schnee, sind ebenfalls einzuplanen.

Bei Reisen ins Ausland müssen rechtliche Abweichungen beachtet werden: Laut ACE sollte man sich unbedingt vor Reiseantritt informieren, wie die Regelungen zu Winterreifen und zum Winterstraßenverkehr generell im Ziel-Land sind.

Derweil kann es ganz schön teuer werden, ohne Winterreifen durch Schnee und Eis zu fahren: Ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg drohen. Bei Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs sogar 80 Euro. Zudem kann es bei einem Unfall oder im Schadensfall zu Leistungskürzungen des Versicherers kommen, wenn die falsche Bereifung Ursache des Unfalls war oder sich schadenserhöhend ausgewirkt hat.

Der Artikel "Kleines Einmaleins der Winterreifen" wurde am 17.10.2019 in der Kategorie News von Lars Wallerang mit den Stichwörtern Winter, Reifen, Ratgeber, Recht, Sicherheit, News, veröffentlicht.

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