Auto

Verursacher muss unbrauchbares Gutachten zahlen

16. Januar 2019, 13:28 Uhr
Mirko Stepan
Wer einen Verkehrsunfall verursacht hat, muss dem Unfallgegner auch dann die Kosten für ein Gutachten erstatten, wenn dieses fehlerhaft und sogar unbrauchbar ist. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.


Wer einen Verkehrsunfall verursacht hat, muss dem Unfallgegner auch dann die Kosten für ein Gutachten erstatten, wenn dieses fehlerhaft und sogar unbrauchbar ist. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Im Fall ging es um ein Unfallgutachten im Wert von rund 1.000 Euro, für dessen Kosten die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers nicht aufkommen wollte. Begründung: Das Gutachten sei wegen handwerklicher Mängel unbrauchbar. Der Privatgutachter der Geschädigten hatte den Restwert des Fahrzeugs nicht richtig ermittelt.

Kein Grund, die Kosten nicht zu übernehmen, entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 24. Oktober 2018 (Aktenzeichen: 31 C 1884/16 (17)). Fehler des Sachverständigen seien dem Unfall-Geschädigten nicht zurechenbar, so das Gericht. Der Unfallverursacher müsse nur dann nicht haften, wenn die Unfallgegnerin erkennen konnte, dass das Gutachten fehlerhaft war und entsprechend Nachbesserung vom Gutachter verlangen konnte. Dann könne vom Schädiger nicht verlangt werden, Schadenersatz für ein unbrauchbares Gutachten zu leisten - das war hier aber nicht der Fall.

Der Artikel "Verursacher muss unbrauchbares Gutachten zahlen" wurde am 16.01.2019 in der Kategorie Recht von Mirko Stepan mit den Stichwörtern Auto, Unfall, Recht, Versicherung, Recht, veröffentlicht.

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