Auto

Saisonkennzeichen: Ruheversicherung in der Winterpause

10. Dezember 2018, 12:14 Uhr
Rudolf Huber
Zwei bis elf Monate fahren, zwei bis elf Monate Steuern und Versicherung bezahlen - das ist das Prinzip des Saisonkennzeichens. Was viele Auto- oder Motorradfahrer gar nicht wissen: Wenn das Fahrzeug eingemottet ist, erlischt der Versicherungsschutz nicht komplett.


Zwei bis elf Monate fahren, zwei bis elf Monate Steuern und Versicherung bezahlen - das ist das Prinzip des Saisonkennzeichens. Was viele Auto- oder Motorradfahrer gar nicht wissen: Wenn das Fahrzeug eingemottet ist, erlischt der Versicherungsschutz nicht komplett.

"Während des Stilllegungs-Zeitraums besteht in der Kfz-Versicherung eine kostenlose Ruheversicherung", erklärt ein Experte der HUK-Coburg. Dabei geht es beispielsweise um Schadenersatzansprüche wegen ins Erdreich gesickerter Betriebsstoffe wie Öl oder Benzin. Eine Teilkasko-Versicherung (TK) ist mit eingeschlossen, wenn sie schon vor der Ruhephase bestand. Diese Ruheversicherung kommt etwa zum Tragen, wenn das Fahrzeug durch im Sturm herumgewirbelte Gegenstände beschädigt wurde. "Aber auch Themen wie Motorbrand durch Kurzschluss in der Elektronik oder Diebstahl spielen immer wieder eine Rolle", so die HUK-Coburg.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der kostenlosen Ruhe-TK ist allerdings, dass es sich beim Winterquartier um einen Raum oder einen umfriedeten Abstellplatz handelt. Ein Carport sollte an den freien Seiten zumindest mit einer Kette gesichert sein.

Der Artikel "Saisonkennzeichen: Ruheversicherung in der Winterpause" wurde am 10.12.2018 in der Kategorie Ratgeber von Rudolf Huber mit den Stichwörtern Auto, Saisonkennzeichen, Versicherung, Ratgeber, Tipp & Infos, veröffentlicht.

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