Auto

Fahrverbote: Ausnahmeregelungen für Werkstatt-Kunden

17. August 2018, 15:22 Uhr
Mirko Stepan
Werkstatt-Kunden, die mit ihrem alten Diesel ab 2019 von einem Fahrverbot in Stuttgart betroffen sind, dürfen mit Ausnahmegenehmigung zu ihrer Werkstadt fahren. Allerdings sind die Hürden hoch, meldet das Fachblatt 'kfz-betrieb'.


Werkstatt-Kunden, die mit ihrem alten Diesel ab 2019 von einem Fahrverbot in Stuttgart betroffen sind, dürfen mit Ausnahmegenehmigung zu ihrer Werkstadt fahren. Allerdings sind die Hürden hoch, meldet das Fachblatt "kfz-betrieb".

Für Stuttgarter Werkstatt-Kunden mit Euro-4- oder noch älteren Dieseln habe das Verkehrsministerium von Baden-Württemberg eine Härtefallregelung in Aussicht gestellt. Die Kfz-Betriebe müssten dafür nachweisen, dass sie durch die Fahrverbote in ihrer Existenz bedroht sind, was von einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt werden muss. Liegt eine solche Bestätigung vor, können Kunden mit einer Terminbestätigung zur Werkstatt fahren, so "kfz-betrieb".

Der Artikel "Fahrverbote: Ausnahmeregelungen für Werkstatt-Kunden" wurde am 17.08.2018 in der Kategorie News von Mirko Stepan mit den Stichwörtern Auto, Diesel, Fahrverbot, Abgasuntersuchung AU, Werkstatt, Kurzmeldung, News, veröffentlicht.

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