Recht

Bei offenem Fenster kommt der Abschleppwagen

26. Juni 2018, 16:00 Uhr
Lars Wallerang
Regeln sind manchmal kurios. Wer sein Cabrio geöffnet stehen lässt, muss mit manchem rechnen, nur nicht mit dem Abschleppwagen. Es sei denn: Er hat ein oder mehrere Fenster nicht geschlossen.


Regeln sind manchmal kurios. Wer sein Cabrio geöffnet stehen lässt, muss mit manchem rechnen, nur nicht mit dem Abschleppwagen. Es sei denn: Er hat ein oder mehrere Fenster nicht geschlossen. Denn dann darf die Polizei das Auto abschleppen - und der Besitzer muss die Kosten übernehmen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Keine Rolle spielt tatsächlich, ob das Verdeck offen ist oder nicht.

Der Grund für die scheinbar widersprüchliche Rechtslage: Der Straßenverkehrsordnung zufolge müssen grundsätzlich alle Kraftfahrzeuge beim Parken gegen unbefugte Benutzung gesichert sein. Das gilt auch für Cabrios. "Das bedeutet, dass die Fahrer sie nicht mit offenen Fenstern abstellen dürfen - selbst wenn das Parken mit geöffnetem Verdeck erlaubt ist", sagt Karl Walter, Abteilungsdirektor Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung.

Die Begründung: Dritte ohne Fahrerlaubnis könnten sich Zugang zum Fahrzeug verschaffen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden - und zwar ohne große Hindernisse überwinden zu müssen. Aus Sicherheitsgründen darf die Polizei also jedes Fahrzeug - nicht nur Cabrios - mit offenen Fenstern abschleppen lassen. Die Polizei muss jedoch sicherstellen, dass diese Maßnahme verhältnismäßig ist, so Walter. Sie werde gewiss erst versuchen, den Fahrer zu kontaktieren.

Der Artikel "Bei offenem Fenster kommt der Abschleppwagen" wurde am 26.06.2018 in der Kategorie Recht von Lars Wallerang mit den Stichwörtern Recht, Cabrio, Verkehrssicherheit, Recht, veröffentlicht.

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