Vertragsverletzungsverfahren

EU-Kommission verklagt Deutschland wegen schlechter Luft

17. Mai 2018, 14:00 Uhr
ampnet
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft wirft Deutschland sowie Frankreich, Großbritannien, Italien, Ungarn und Rumänien vor, die 2010 beschlossenen Grenzwerte für Stickoxide nicht einzuhalten.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft wirft Deutschland sowie Frankreich, Großbritannien, Italien, Ungarn und Rumänien vor, die 2010 beschlossenen Grenzwerte für Stickoxide nicht einzuhalten. Im vergangenen Jahr seien diese Werte allein in Deutschland in 66 Städten überschritten worden, davon in 20 besonders stark. Dabei schiebt die Kommission die Schuld besonders den Dieselautos zu, Schifffahrt, Industrie und private Heizungen bleiben außen vor. Als Begründung für die Klage führt sie an, dass wegen schlechter Luftqualität innerhalb der Staaten der Gemeinschaft jährlich 400 000 Menschen angeblich vorzeitig ihr Leben lassen müssten.

Die Kommission hatte schon vor drei Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere Länder eingeleitet und die Regierungen zur Abhilfe aufgefordert. Die Bundesregierung reagierte unter anderem mit ihrem ,,Sofortprogramm für saubere Luft", mit dem die Umstellung auf Elektrobusse und Nachrüstung von Dieselbussen zur Abgasminderung beschlossen wurden. Darüber hinaus fand 2017 der sogenannte Dieselgipfel statt. Darin versprach die Autoindustrie Software-Updates für Dieselautos, die Schadstoff-Emissionen um 25 bis 30 Prozent drücken sollen. Natürlich machen sich solche Maßnahmen nicht innerhalb kürzester Zeit bemerkbar. Einen Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft einzuhalten ist in der EU Pflicht. Zwar hat sich die Luft überall deutlich verbessert, doch sind zum Beispiel Köln, Hamburg, München und Stuttgart noch im Hintertreffen.

In einem weiteren Verfahren wirft die EU-Kommission der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal vor, VW für die Manipulation von Schadstoffwerten nicht ausreichend bestraft zu haben. Zudem habe sie versäumt zu überwachen, ob die Autohersteller die Vorschriften für die Typgenehmigung einhalten. Die Bundesregierung hatte sich schon bei Einleitung des Verfahrens gegen diese Vorwürfe verwahrt.

Unterliegt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof, könnte die EU-Kommission in einem weiteren Verfahren Zwangsgelder in Milliardenhöhe einfordern. (ampnet/hrr)

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