Ratgeber

Fünf Lieblings-Irrtümer der Autofahrer

27. März 2018, 10:06 Uhr
Rudolf Huber
Im Lauf der Jahre seit der Führerscheinprüfung schleifen sich so manche Dinge ein - auch Fehler oder Halbwissen über die Verkehrsregeln. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse räumt in ihrer aktuellen Versichertenzeitschrift 'impuls' mit fünf populären Irrtümern auf.


Im Lauf der Jahre seit der Führerscheinprüfung schleifen sich so manche Dinge ein - auch Fehler oder Halbwissen über die Verkehrsregeln. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) räumt in ihrer aktuellen Versichertenzeitschrift "impuls" mit fünf populären Irrtümern auf.

So denken viele Autofahrer, dass das Rechtsüberholen auf der Autobahn grundsätzlich verboten ist. Stimmt aber nicht: Steht der Verkehr auf der linken Spur oder ist er höchstens 60 km/h schnell, darf nämlich sehr wohl rechts überholt werden. Allerdings mit höchstens 20 km/h Unterschied, also mit maximal 80 km/h.

Einordnen im Reißverschlussverfahren soll möglichst fix gehen. Und deshalb ordnen sich viele Autofahrer sehr schnell ein, wenn eine Fahrbahn wegfällt. "Tatsächlich fließt der Verkehr aber zügiger, wenn alle Autofahrer bis zum Ende des zu schließenden Fahrstreifens fahren und sich erst dann einordnen", heißt es bei der BG ETEM.

Hupen ist fast nie erlaubt - auch das glauben viele Autofahrer und haben deshalb Hemmungen, diese wenn nötig zu benutzen. Doch Warnen durch Hupen ist erlaubt, wenn innerorts beispielsweise ein Fußgänger die rote Ampel überquert. Außerorts darf es als kurzes Überholsignal auf Landstraßen benutzt werden, um dem Vorausfahrer das Überholen anzuzeigen.

Ein weiterer Irrglaube: Haltende Busse dürfen nicht überholt werden. Das ist zwar rücksichtsvoll gegenüber den aussteigenden Fahrgästen, aber bei Schrittgeschwindigkeit (maximal 7 km/h) und ausreichendem Sicherheitsabstand darf tatsächlich vorbeigefahren werden. Schaltet ein Bus allerdings während der Fahrt das Warnblinklicht ein, ist damit Schluss. Das betrifft etwa gefährliche Haltestellen, die mit einem entsprechenden Zeichen markiert sind. Dort müssen Busfahrer schon beim Anrollen das Warnblinklicht einschalten.

Rechts vor links gilt immer - von wegen! Das von rechts kommende Fahrzeug hat zum Beispiel dann nicht die Vorfahrt, wenn die rechts einmündende Straße ein Feld- oder Waldweg, die einmündende Straße ein verkehrsberuhigter Bereich ist oder ein Fahrzeug aus einer Grundstückseinfahrt kommt.

Der Artikel "Fünf Lieblings-Irrtümer der Autofahrer" wurde am 27.03.2018 in der Kategorie Ratgeber von Rudolf Huber mit den Stichwörtern Auto, Straßenverkehr, Verkehrsschilder, Ratgeber, Tipp & Infos, veröffentlicht.

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