Ratgeber

Ratgeber: Wer zahlt beim Unfall mit geliehenem Auto

8. März 2018, 16:28 Uhr
Marcel Sommer
Das eigene Fahrzeug ist in der Werkstatt, der Partner benötigt es dringender oder es gibt schlicht und ergreifend kein eigenes Fahrzeug. Was liegt da näher, als das Auto des besten Freundes zu 'leihen'? Ohne Leihvertrag kann dies böse enden.


Das eigene Fahrzeug ist in der Werkstatt, der Partner benötigt es dringender oder es gibt schlicht und ergreifend kein eigenes Fahrzeug. Situationen, die jeder kennt. Was viele vielleicht auch kennen, ist die Situation, in der ein Auto unbedingt her muss, der Weg zum Mietwagenvermittler aber zu umständlich und teuer scheint, als das bloße "Kannst Du mir Dein Auto leihen?" beim besten Kumpel. Und dann kommt, was kommen muss: Die wenigsten Fahrzeugbesitzer schlagen einem guten Freund diese Bitte ab. Doch wenn sie bei einem Unfall auf dem Schaden sitzen bleiben, kann das die Freundschaft auf eine harte Probe stellen. Wer unnötigen Streit vermeiden will, sollte deshalb einen Leihvertrag abschließen, rät das Infocenter der R+V Versicherung.

Bei einem Unfall mit dem geliehenen Auto zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners genauso, als wenn der Fahrzeughalter selbst gefahren wäre. Doch dann stuft sie in der Regel den Schadenfreiheitsrabatt zurück. So entstehen dem Autobesitzer Kosten, die bei der Haftpflichtversicherung schnell einige hundert Euro pro Jahr betragen können. "Die Höhe hängt davon ab, welche Rabattstufe der Vertrag hatte und wie weit er zurückgestuft wird", sagt Karl Walter, Abteilungsdirektor Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung. Auch auf die folgenden Jahre wirkt sich die Rückstufung aus. Hinzu kommt die mögliche Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung. "Ist der Wagen gar nicht kaskoversichert, muss der Halter den Schaden an seinem eigenen Auto komplett selbst bezahlen", erklärt R+V-Experte Walter.

Beim Verleihen des Wagens ist es deshalb wichtig, vorher zu klären, wer für mögliche Schäden oder Strafzettel aufkommt - etwa mit einem Leihvertrag. Vorlagen hierfür finden Verbraucher im Internet, zum Beispiel bei den großen Automobilclubs. Damit es nicht zum Streit kommt, ist sinnvoll, dort auch Vorschäden wie Dellen oder Schrammen aufzulisten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschaden ab.

Die Kfz-Kaskoversicherung erstattet die Schäden am eigenen Auto. Der Umfang hängt davon ab, ob es sich um eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung handelt. Durch die Teilkasko ist das Auto beispielsweise bei Diebstahl, Brand, Explosion und Glasbruch versichert. Die Vollkasko ersetzt darüber hinaus Schäden durch selbst verschuldete Unfälle und mutwillige Beschädigung.

Der Artikel "Ratgeber: Wer zahlt beim Unfall mit geliehenem Auto" wurde am 08.03.2018 in der Kategorie Ratgeber von Marcel Sommer mit den Stichwörtern Auto, Ratgeber, Tipp & Infos, veröffentlicht.

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