Ratgeber

Masken gehören nicht ins Auto

7. Februar 2018, 11:55 Uhr
Rudolf Huber
Wenn es gefährlich wird, ist Schluss mit lustig. Deshalb sollten Karnevalisten am Steuer gleich komplett auf Masken verzichten, die das Gesicht verdecken. Schließlich ist es ausdrücklich verboten, das Gesicht so zu verhüllen oder zu verdecken, dass es nicht mehr erkennbar ist.


Wenn es gefährlich wird, ist Schluss mit lustig. Deshalb sollten Karnevalisten am Steuer gleich komplett auf Masken verzichten, die das Gesicht verdecken. Schließlich ist es seit der im Herbst 2017 verabschiedeten Änderung der Straßenverkehrsordnung Fahrzeugführern ausdrücklich verboten, das Gesicht so zu verhüllen oder zu verdecken, dass es nicht mehr erkennbar ist. Wer dabei erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 60 Euro, teilen die Experten des Portals anwaltsauskunft.de mit.

Nach Ansicht der Fachleute von TÜV Rheinland sollten diese Regeln auch für Radfahrer gelten. Zudem sollten Radler sichergehen, dass kein Teil der Verkleidung in die Kette oder Speichen gelangen kann. Es gibt noch mehr Gründe, warum Verkleidungen erst am Zielort und nicht schon vor der Fahrt angezogen werden sollten: "Manche Kostüme ziehen die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer auf sich und lenken sie ab - auch dadurch kann das Unfallrisiko steigen."

Die wichtigste Regel für die närrischen Autofahrer bleibt natürlich: "Kein Alkohol am Steuer!" Schon ab einer Menge von 0,3 Promille, also etwa einem Liter Bier, kann es bei einem Unfall zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Wer mit 0,5 Promille angehalten wird, dem drohen 500 Euro Strafe, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Der Artikel "Masken gehören nicht ins Auto" wurde am 07.02.2018 in der Kategorie Ratgeber von Rudolf Huber mit den Stichwörtern Auto, Straßenverkehr, Alkohol, Ratgeber, Tipp & Infos, veröffentlicht.

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