Recht

Urteil: Ein Auto kann auch "in Betrieb" sein, wenn es nicht anspringt

12. Dezember 2017, 11:28 Uhr
Thomas Schneider
Tatort Waschstraße: An der Ausfahrt einer automatischen Waschstraße kommt es zu einem Unfall, weil das vorderste Auto nach dem Waschvorgang nicht anspringt und herausfahren kann. Der Fahrer des dahinter folgenden Fahrzeugs bremst, springt aus der Spur des Förderbandes und wird in der Folge von einem dritten Pkw gerammt. Wer muss für den Schaden aufkommen?


Tatort Waschstraße: An der Ausfahrt einer automatischen Waschstraße kommt es zu einem Unfall, weil das vorderste Auto nach dem Waschvorgang nicht anspringt und herausfahren kann. Der Fahrer des dahinter folgenden Fahrzeugs bremst, springt aus der Spur des Förderbandes und wird in der Folge von einem dritten Pkw gerammt. Wer muss für den Schaden aufkommen? Antwort: Das erste Fahrzeug, und zwar wegen der von dem Auto ausgehenden Betriebsgefahr, urteilt das Landgerichts Kleve (Az. 5 S 146/15). Nach Ansicht der Richter war dieses nämlich laut Deutschem Anwaltverein (DAV) im vorliegenden Fall "in Betrieb" gewesen, obwohl es am Ende der Waschstraße nicht ansprang, die dahinter folgenden auf dem Förderband aber nicht. Ein Mitverschulden des Klägers - Fahrers im zweiten Auto im geschilderten Szenario - erkannte das Gericht nicht, da dieser nur bremste, um nicht auf den Vordermann aufzufahren.

Der Artikel "Urteil: Ein Auto kann auch "in Betrieb" sein, wenn es nicht anspringt" wurde am 12.12.2017 in der Kategorie Recht von Thomas Schneider mit den Stichwörtern Auto, Recht, Waschstraße, Recht, veröffentlicht.

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