Straßenverkehr

Schulstart: Vorsicht an der Bushaltestelle

11. August 2017, 14:27 Uhr
Rudolf Huber
Das neue Schuljahr beginnt nach und nach in den deutschen Bundesländern. Und das bedeutet: Die Schulkinder sind wieder in Massen unterwegs - oft sind sie noch ungeübt und unachtsam. Der TÜV Thüringen rät Autofahrern deshalb zu besonderer Vorsicht speziell an Haltestellen.


Das neue Schuljahr beginnt nach und nach in den deutschen Bundesländern. Und das bedeutet: Die Schulkinder sind wieder in Massen unterwegs - oft sind sie noch ungeübt und unachtsam. Der TÜV Thüringen rät Autofahrern deshalb zu besonderer Vorsicht speziell an Haltestellen: "Bei Schulbussen ist erhöhte Aufmerksamkeit gefragt."

Das richtige Verhalten an Haltestellen ist bei vielen Führerscheininhabern erkennbar nicht mehr auf dem aktuellen Stand. "Laut StVO dürfen Omnibusse des Linienverkehrs sowie gekennzeichnete Schulbusse, die sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähern, nicht überholt werden. Wenn ein Bus an einer Haltestelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht stoppt, darf daran nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden", mahnt TÜV-Experte Achmed Leser. Das gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Ebenfalls nicht allgemein bekannt scheint die Tatsache zu sein, dass andere Verkehrsteilnehmer halten müssen, wenn Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse eine Haltestelle wieder verlassen wollen.

Der Artikel "Schulstart: Vorsicht an der Bushaltestelle" wurde am 11.08.2017 in der Kategorie Ratgeber von Rudolf Huber mit den Stichwörtern Bus, Straßenverkehr, Ratgeber, Tipp & Infos, veröffentlicht.

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