Auto

Verwaltungsgericht Stuttgart verfügt Diesel-Fahrverbot ab 2018

28. Juli 2017, 12:04 Uhr
Thomas Schneider
Dieses Urteil könnte Signalwirkung haben: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge ab Januar 2018 verfügt.


Dieses Urteil könnte Signalwirkung haben: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge ab Januar 2018 verfügt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen das Land Baden-Württemberg geklagt und mit der jetzigen Entscheidung Recht bekommen.

Wie die ARD berichtet, soll der Luftreinhalteplan so geändert werden, dass er die "erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung" der Grenzwerte für Stickstoffdioxid enthält. Und dazu sind in den Augen der Richter Fahrverbote "notfalls" ein probates Mittel, denn "der Nachrüstplan reiche nicht aus".

Die grün-schwarze Landesregierung und auch die Automobilhersteller hatten eine effektive Nachrüstung alter Dieselfahrzeuge vorgeschlagen, um Fahrverbote ab 2018 abzuwenden. Vorerst erfolglos, doch gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts sind laut ARD noch Rechtsmittel möglich.

Ob das Urteil aber auch umgesetzt wird, steht also noch nicht fest - zumal umstritten ist, ob komplette Fahrverbote für Diesel-Autos überhaupt zulässig sind und ob der Bund oder das jeweilige Bundesland zuständig ist. Sollte sich die Auffassung der Stuttgarter Richter durchsetzen, könnte dies für andere Städte wie Hamburg relevant sein, die ebenfalls Fahrverbote diskutieren.

Der Artikel "Verwaltungsgericht Stuttgart verfügt Diesel-Fahrverbot ab 2018" wurde am 28.07.2017 in der Kategorie Recht von Thomas Schneider mit den Stichwörtern Auto, Diesel, Emissionen, Recht, Verkehrspolitik, Recht, veröffentlicht.

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