Verkehrsunfälle

Einfach abhauen, das geht gar nicht

12. Mai 2017, 14:34 Uhr
Wolfgang Peters
Ob winzige Delle, fetter Kratzer, teurer Blechschaden oder schwerer Unfall mit Personenschäden, immer gilt: Unfallbeteiligte müssen warten und sollten immer die Polizei verständigen. Denn unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wird hart bestraft.


Ob winzige Delle, fetter Kratzer, teurer Blechschaden oder schwerer Unfall mit Personenschäden, immer gilt: Unfallbeteiligte müssen warten und sollten immer die Polizei (Notrufnummer 110) verständigen. Denn unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wird hart bestraft. Der AvD appelliert dringend an die Autofahrer, die Wartepflicht zu beachten und rät gleichzeitig, die Polizei an den Unfallort zu rufen. Denn die Rechtsprechung erkennt fast in jedem Fall auf Fahrerflucht und diese hat laut AvD gravierende Folgen: Selbst Bagatellschäden führen zu dieser Einordnung. Eine Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug drohen, der Versicherungsschutz gerät in Gefahr, es droht der Regress durch den eigenen Haftpflichtversicherer, selbst die Vollkasko-Versicherung muss bei Fahrerflucht nicht zahlen.

Der Artikel "Einfach abhauen, das geht gar nicht" wurde am 12.05.2017 in der Kategorie Recht von Wolfgang Peters mit den Stichwörtern Verkehrsunfälle, Autofahrer, Recht, Kurzmeldung, Recht, veröffentlicht.

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