Schifffahrt

Kreuzfahrten: Der Ärger mit dem falschen Dampfer

11. Mai 2017, 11:33 Uhr
Ralf Loweg
Kreuzfahrten boomen. Doch die Urlaubs-Tour auf dem Wasser ist mitunter eine recht kostspielige Angelegenheit. Damit es kein böses Erwachen gibt, sollten sich alle Passagier vor dem Start genau informieren. So weit so gut. Was aber, wenn das gebuchte Schiff vor Reiseantritt getauscht wird und man seine Ferien auf einem anderen Dampfer verbringen muss?

Kreuzfahrten boomen. Doch die Urlaubs-Tour auf dem Wasser ist mitunter eine recht kostspielige Angelegenheit. Damit es kein böses Erwachen gibt, sollten sich alle Passagier vor dem Start genau informieren. So weit so gut. Was aber, wenn das gebuchte Schiff vor Reiseantritt getauscht wird und man seine Ferien auf einem anderen Dampfer verbringen muss?

Kein Scherz, erklären die ARAG-Experten und haben dafür auch ein Beispiel parat. Eine Woche sollte es für ein Ehepaar auf einer Flusskreuzfahrt durch Frankreich gehen. Mehr als 1.000 Euro pro Person hatten die beiden investiert. Gebucht hatten sie eine preisgünstige "Glückskabine". Hier überlässt man der Reederei einfach die Auswahl der Kabine, die man erst bei der Einschiffung zugeteilt bekommt. Sie kann also innen oder außen, auf dem Haupt-, Mittel- oder Oberdeck liegen.

Nachdem das Ehepaar eine geringe Anzahlung geleistet hatte, flatterte ihnen Post des Reise-Unternehmens ins Haus, bei der sie die Kreuzfahrt gebucht hatten. Ihnen wurde mitgeteilt, dass das gebuchte Schiff durch ein anderes, vergleichbares Fünfsterne-Schiff ersetzt wird. Auf den beiliegenden Kofferanhängern konnten sie zudem erkennen, dass man ihnen bereits eine Kabine zugeteilt hatte: Eine Mini-Suite auf dem Hauptdeck. Doch statt sich zu freuen, kündigte das Ehepaar enttäuscht den Vertrag und verlangte seine Anzahlung zurück. Der Austausch des Schiffes sei ein Mangel und die ihnen zugewiesene Kabine lag direkt neben einer Bar auf dem Hauptdeck, wo der meiste Publikumsverkehr herrsche. Und genau den wollte das Ehepaar vermeiden und hatte sich aus diesem Grund ja auch für die Zuzahlung für eine Kabine im Oberdeck entschieden.

Nach Durchsicht des Kataloges waren die beiden davon ausgegangen, dass sich das viel besuchte Hauptdeck im unteren Bereich des ursprünglich gebuchten Schiffes befindet. Ein Irrtum, wie die ARAG Experten betonen und weisen darauf hin, dass bei Kreuzfahrtschiffen das Oberdeck in der Regel das meist frequentierte Deck ist. Hier gibt es die meisten Bars und Restaurants, weil Passagiere vom Oberdeck den besten Panoramablick haben.

Das Reiseunternehmen stellte eine Stornorechnung, da es für eine Kündigung des Reisevertrages keinen Grund sah. Das Schiff war vergleichbar und die Kabine lag, wie gewünscht, auf dem Oberdeck. Eine besondere Lage der Kabine auf dem Oberdeck war im Reisevertrag nicht zugesichert worden. Fazit: Die Kündigung des Reisevertrages wurde vor Gericht als unwirksam erklärt und das Ehepaar musste daher Stornokosten von mehr als 600 Euro pro Person zahlen (Amtsgericht München, Az.: 133 C 952/16).

Der Artikel "Kreuzfahrten: Der Ärger mit dem falschen Dampfer" wurde am 11.05.2017 in der Kategorie Recht von Ralf Loweg mit den Stichwörtern Schifffahrt, Urlaub, Recht, Ratgeber, Recht, veröffentlicht.

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