Verkehrssicherheit

Die Irrtümer der Autofahrer mit dem Schuhwerk

3. Mai 2017, 12:12 Uhr
Ralf Loweg
Barfuß im Regen - das geht immer. Doch wie sieht das eigentlich im Straßenverkehr aus? Darf man mit nackten Füßen oder lässigen Flipflops überhaupt Autofahren? Natürlich nicht, denken jetzt viele. Doch Vorsicht, das ist ein Irrtum.


Barfuß im Regen - das geht immer. Doch wie sieht das eigentlich im Straßenverkehr aus? Darf man mit nackten Füßen oder lässigen Flipflops überhaupt Autofahren? Natürlich nicht, denken jetzt viele. Doch Vorsicht, das ist ein Irrtum. Anders als viele glauben, sind Flipflops, Clogs oder hohe Absätze am Steuer erlaubt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt Autofahrern kein bestimmtes Schuhwerk vor. Deshalb droht Schlappenträgern und Barfußfahrern bei einer Verkehrskontrolle auch kein Bußgeld.

Ganz so sicher sollten sich Barfußfahrer dennoch nicht fühlen. Die Gerichte können das Tragen von Flipflops oder High Heels als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht auslegen. Sind solche Schuhe oder fehlendes Schuhwerk nachweislich die Ursache eines Unfalls, etwa weil sich ein Flipflop hinter einem Pedal verkeilt hat oder der Fuß vom Bremspedal abgerutscht ist, können dem Fahrer laut der Experten des D.A.S. Leistungsservices ein hohes Bußgeld oder sogar strafrechtliche Folgen blühen.

Der Artikel "Die Irrtümer der Autofahrer mit dem Schuhwerk" wurde am 03.05.2017 in der Kategorie Recht von Ralf Loweg mit den Stichwörtern Verkehrssicherheit, Recht, Auto, Ratgeber, Recht, veröffentlicht.

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