Recht

Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn: Mehr als "nur" ein Vorschlag

12. April 2017, 11:45 Uhr
Thomas Schneider
Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen quittieren viele Fahrer nur mit einem müden Lächeln, denn verpflichtend ist diese nicht. Es ist aber auch keineswegs folgenlos, sie zu überschreiten. Kommt es zu einem Unfall, haftet der Fahrer bei höherer Geschwindigkeit vielfach auch dann anteilig, wenn er unverschuldet in den Crash verwickelt wird.


Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen quittieren viele Fahrer nur mit einem müden Lächeln, denn verpflichtend ist diese nicht: Es ist aber auch keineswegs folgenlos sie zu überschreiten. Kommt es zu einem Unfall, haftet der Fahrer laut der CosmosDirekt Versicherung bei höherer Geschwindigkeit vielfach auch dann anteilig, wenn er unverschuldet in den Crash verwickelt wird.

"Die Gerichte gehen in diesen Fällen davon aus, dass der Fahrer sich nicht wie ein 'Idealfahrer' verhalten hat, da dieser nicht schneller als die Richtgeschwindigkeit fährt", erklärt Versicherungsexperte Frank Bärnhof. Um eine Mithaftung abzuwenden müsse der Fahrer in diesem Fall nachweisen, dass der Unfall auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h oder weniger passiert wäre.

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