Ratgeber

Flug überbucht? Die Rechte der Passagiere

11. April 2017, 16:46 Uhr
Rudolf Huber
Für die Airlines ist es gängige Praxis: Gefragte Flüge werden überbucht, weil es normalerweise immer sogenannte 'No Shows' gibt - also Passagiere, die einfach nicht auftauchen. Doch was tun, wenn doch mal alle kommen?


Für die Airlines ist es gängige Praxis: Gefragte Flüge werden überbucht, weil es normalerweise immer sogenannte "No Shows" gibt - also Passagiere, die einfach nicht auftauchen. Doch was tun, wenn doch mal alle kommen?

Wer wegen Überbuchung nicht mitfliegen darf, hat einen Anspruch auf Entschädigung - und sein Recht auf Beförderung bleibt bestehen, so die Deutschen Anwaltsauskunft. Konkret bedeutet das: Für einen Kurzstreckenflug bis zu 1.500 Kilometer gibt es 250 Euro, für die Mittelstrecke bis 3.500 Kilometer, beziehungsweise innerhalb der EU 400 Euro und für die Fernstrecke oder für Flüge außerhalb der EU 600 Euro.

Außerdem muss die Fluggesellschaft die Fluggäste mit Mahlzeiten und Getränken versorgen. Geht der nächste Flug zum Zielort erst am folgenden Tag, haben die zurückgelassenen Passagiere laut Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel, Experte für Reiserecht und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), auch noch ein Recht auf eine Hotelübernachtung und den Transfer zum Hotel.

Der Artikel "Flug überbucht? Die Rechte der Passagiere" wurde am 11.04.2017 in der Kategorie Ratgeber von Rudolf Huber mit den Stichwörtern Flug, Flughafen, Ratgeber, Tipp & Infos, veröffentlicht.

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