Recht

Motorradunfall: Land haftet für zu glatte Straße

4. April 2017, 16:22 Uhr
Mirko Stepan
Mit Frühlingsbeginn holen immer mehr Biker ihr Motorrad aus der Garage und starten mit den ersten Touren in die neue Saison. Dadurch häufen sich auch die Unfälle - und diese sind nicht immer selbst verschuldet. In manchen Fällen muss sogar der Staat für Schäden aufkommen.

Mit Frühlingsbeginn holen immer mehr Biker ihr Motorrad aus der Garage und starten mit den ersten Touren in die neue Saison. Dadurch häufen sich auch die Unfälle - und diese sind nicht immer selbst verschuldet. In manchen Fällen muss sogar der Staat für Schäden aufkommen, wenn ein Motorradfahrer verunglückt, wie ein Urteil des Landgerichts Detmold zeigt (Az.: 9 O 86/15).

Ein Motorradfahrer war auf einer Landstraße bei Regen ohne erkennbaren Grund, und ohne einen Fahrfehler zu begehen, weggerutscht. Er klagte wegen einer erlittenen Schulterverletzung und wegen des Sachschadens an seinem Motorrad gegen das Land Nordrhein-Westfalen als sogenannten "Baulastträger" der Landstraße - und bekam vom Gericht Recht.

Zwar könne nicht verlangt werden, dass sämtliche Unfallgefahren komplett ausgeschlossen würden. Auch müssten die Verkehrsteilnehmer ihre Fahrweise an die äußeren Bedingungen anpassen - was hier der Fall war, da der Motorradfahrer bei Regen nur 40 bis 45 km/h schnell war, als es an besagter Stelle zum Sturz kam. In diesem Fall kam dem Biker ein Gutachten zu Gute, das einige Zeit vor dem Unfall den Straßenbelag untersucht und als "mangelhaft", eingestuft hatte, weil er zu glatt war.

In den Urteilsgründen führt das Landgericht aus: "Das Land trifft die Verpflichtung, die von ihm unterhaltenen Verkehrswege von abhilfebedürftigen Gefahrenstellen freizuhalten." Das war nach Auffassung des Gerichts unterblieben, so dass der Biker seinen Schaden von insgesamt rund 4.000 Euro ersetzt bekam.

Der Artikel "Motorradunfall: Land haftet für zu glatte Straße" wurde am 04.04.2017 in der Kategorie Recht von Mirko Stepan mit den Stichwörtern Motorrad, Unfall, Schaden, Verkehrssicherheit, Recht, Recht, veröffentlicht.

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