Auto

Nicht immer gleich auf die Hupe hauen

27. Februar 2017, 14:55 Uhr
Wolfgang Peters
Ungeduldige verschaffen sich damit Erleichterung und Hupen macht mitunter Spaß, aber wirklich nötig und erlaubt ist es nur in seltenen Fällen.


Ungeduldige verschaffen sich damit Erleichterung und Hupen macht mitunter Spaß, aber wirklich nötig und erlaubt ist es nur in seltenen Fällen.

Diese definiert die Straßenverkehrsordnung in ihrem Paragraphen 16: "Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wer sich oder Andere gefährdet sieht." Unzulässig ist es zum Beispiel den vermeintlich schlafenden Vordermann an der grünen Ampel zu maßregeln, andere Verkehrsteilnehmer mit der Lichthupe vor einer Radarfalle zu warnen oder einen Radfahrer mit der Hupe nicht zu warnen, sondern zu erschrecken.

Grundsätzlich kann es laut dem Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) bei einem missbräuchlichen Hupen- Einsatz zu einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro kommen. Deshalb rät der ARCD, nicht vorschnell den Finger auf die Hupe zu setzen. Möglicherweise drückt die Polizei nach einem Fußball-Länderspiel oder bei einer Hochzeit ein Auge und die Ohren zu. Verlassen sollte man sich darauf aber nicht.

Der Artikel "Nicht immer gleich auf die Hupe hauen" wurde am 27.02.2017 in der Kategorie Ratgeber von Wolfgang Peters mit den Stichwörtern Auto, Ratgeber, Straßenverkehr, Tipp & Infos, veröffentlicht.

Weitere Meldungen

18. April 2024

Citroen C3 Aircross: Erste Bilder

Die dritte Generation des C3 Aircross steht in den Startlöchern. Jetzt zeigt Citroen erste Bilder. Wie der neue C3 ...