Erdgas als Kraftstoff soll nach dem Willen der Bundesregierung bis 2026 steuerlich vergünstigt bleiben. Das Kabinett hat jetzt beschlossen, diese derzeit bereits geltende Regelung über das Jahr 2018 hinaus zu verlängern. Das Gesetz passe im Wesentlichen nationale Regelungen an das EU-Recht an. Die Steuerbegünstigung für das sogenannte Compressed Natural Gas (CNG) soll aber in den letzten drei Jahren stufenweise zurückgefahren werden.
Nicht fortführen will das Kabinett dagegen die Steuervorteile von Autogas (Liquefied Petroleum Gas = LPG), die 2018 wegfallen sollen. Dieses ist zwar deutlich weiter verbreitet - etwa eine halbe Million Autofahrer sind damit unterwegs -, es handelt sich dabei aber nicht um einen regenerativen Kraftstoff. Das hauptsächlich aus Butan und Propan bestehende Gemisch ist ein Abfallprodukt bei der Erdgas- und Erdöl-Förderung und ein Nebenprodukt der Raffinierung von Erdöl. CNG dagegen kann regenerativ erzeugt werden - beispielsweise in Form von Biomethan aus der Biomasse-Vergasung.
Die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen im Allgemeinen will die Bundesregierung dagegen fortzusetzen. Ebenso wie die im ÖPNV eingesetzten Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge sowie für Oberleitungs-Busse und den Schienenbahnverkehr.
Der Artikel "Erdgas soll bis 2026 steuerlich bevorzugt werden - Autogas nicht" wurde am 15.02.2017 in der Kategorie Kraftstoffe von Thomas Schneider mit den Stichwörtern Auto, Erdgas, Kraftstoff, Autogas, Sprit sparen, Spritpreise, Benzinpreise, Dieselpreise veröffentlicht.