Es war offenbar ein feucht-fröhlicher Abend in einer Billardhalle. Auf der Heimfahrt per Segway wollte sich ein 50-jähriger Hamburger noch schnell Zigaretten ziehen - da trat die Polizei in Aktion. Das Ende vom Lied: Der Führerschein ist futsch - trotz "nur" 1,5 Promille.
Der Segway-Pilot hatte sich zwar auf den Alkohol-Grenzwert für die absolute Fahruntauglichkeit für Rad- und E-Bike-Fahrer von 1,6 Promille berufen. Doch damit kam er nicht durch. Das Gericht stellte nämlich klar: Ein Segway ist "ein durch Maschinenkraft bewegtes und nicht an Gleise gebundenes Landfahrzeug" - sprich: ein Kraftfahrzeug. Deshalb brauchen Segway-Fahrer auch einen Mofa-Führerschein und müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen, so die ARAG-Experten. Dadurch kommt eine rechtliche Gleichstellung mit Fahrradfahrern nicht in Frage (Hanseatisches OLG, Az.: 1 Rev 76/16).
Der Artikel "Segway-Fahrer ist Führerschein los" wurde am 01.02.2017 in der Kategorie Recht von Rudolf Huber mit den Stichwörtern E-Mobil, Alkohol, Kurzmeldung, Recht, veröffentlicht.