Verkehrssicherheit

Grüne Welle mit blauem Licht

10. Januar 2017, 14:51 Uhr
Ralf Loweg
Davon träumt sicher jeder staugeplagte Autofahrer: Einfach mal ein Blaulicht aufs Dach setzen und den anderen Kollegen in der Blech-Lawine eine lange Nase machen. Doch wie ist es tatsächlich um die Sonderrechte im Straßenverkehr bestellt?

Davon träumt sicher jeder staugeplagte Autofahrer: Einfach mal ein Blaulicht aufs Dach setzen und den anderen Kollegen in der Blech-Lawine eine lange Nase machen. Denn Fahrzeuge mit installierter Signal-Anlage dürfen die Geschwindigkeit übertreten, brauchen an einer roten Ampel nicht zu warten und müssen auch kein Halteverbot fürchten. Was aber, wenn Polizisten oder Feuerwehrkräfte in ihrem Privatauto unterwegs sind? Haben sie dann auch noch Sonderrechte?

ARAG-Experten weisen in diesem Zusammenhang auf eine rechtliche Grauzone hin. Wer in seinem Privatwagen nachweislich zu einem Einsatz fährt, kann Glück haben und glimpflicher davonkommen. In dem konkreten Fall war ein Feuerwehrmann zu einem Einsatz bei der Freiwilligen Feuerwehr gerufen worden. In seinem privaten Auto fuhr er sofort zum Feuerwehrhaus - und zwar mit 89 km/h, obwohl nur 50 km/h erlaubt waren. Normalerweise wäre der Führerschein für einen Monat weg und er hätte 160 Euro Bußgeld zahlen müssen. Er hatte Glück und musste lediglich 80 Euro zahlen. Das Fahrverbot entfiel ganz.

Doch der Feuerwehrmann wollte gar nichts zahlen. Die ARAG-Experten betonen jedoch, dass das Leben Dritter - wie hier zum Beispiel das von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern - selbst bei einem Rettungseinsatz nicht aufs Spiel gesetzt werden darf.

Der Artikel "Grüne Welle mit blauem Licht" wurde am 10.01.2017 in der Kategorie Ratgeber von Ralf Loweg mit den Stichwörtern Verkehrssicherheit, Sonderfahrzeuge, Ratgeber, Auto, Tipp & Infos, veröffentlicht.

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