Verkehrssicherheit

Wenn Autofahrer auftauen

3. Januar 2017, 10:32 Uhr
Ralf Loweg
Das morgendliche Eiskratzen steht bei deutschen Autofahrern nicht sehr hoch im Kurs. Denn gleich 49 Prozent lassen laut einer Umfrage lieber den Motor ihres Fahrzeugs laufen, um so die zugefrorenen Fensterscheiben bequem aufzutauen. Dieses Verhalten nervt nicht nur die Nachbarn, sondern es schadet auch der Umwelt.


Das morgendliche Eiskratzen steht bei deutschen Autofahrern nicht sehr hoch im Kurs. Denn gleich 49 Prozent lassen laut einer Forsa-Umfrage lieber den Motor ihres Fahrzeugs laufen, um so die zugefrorenen Fensterscheiben bequem aufzutauen. Dieses Verhalten nervt nicht nur die Nachbarn, sondern es schadet auch der Umwelt. Das Warmlaufenlassen im Leerlauf ist außerdem strafbar, erklärt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt: "Autofahrer, die ihren Motor längere Zeit vor dem Losfahren starten, können wegen unnötiger Lärm- und Abgasbelästigung gebührenpflichtig verwarnt werden. Sie müssen mit einer Geldbuße von 10 Euro rechnen."

In jedem Fall gilt: Erst Gas geben, wenn Scheiben und Scheinwerfer vollständig vom Eis befreit sind. Ist die Windschutzscheibe nicht so weit freigekratzt, wie die Scheibenwischer reichen, droht ebenfalls ein Bußgeld. Und noch etwas ist zu beachten: Führt die eingeschränkte Sicht zu einem Unfall, kann dies laut Versicherer CosmosDirekt im Bereich der Vollkasko zu einer partiellen Kürzung von Ansprüchen führen.

Der Artikel "Wenn Autofahrer auftauen" wurde am 03.01.2017 in der Kategorie Ratgeber von Ralf Loweg mit den Stichwörtern Verkehrssicherheit, Winter, Ratgeber, Auto, Tipp & Infos, veröffentlicht.

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