Straßenverkehr

Staat haftet für schlechte Straßen

2. Januar 2017, 09:51 Uhr
Thomas Schneider
Marode Straßen gibt es vielerorts in Deutschland. Das ist ein Ärgernis für Auto- und Motorrad-Fahrer, doch eines gegen das sie sich im Falle eines Unfalls rechtlich zur Wehr setzen können. Ein Biker aus Nordrhein-Westfalen erhielt nun 5.400 Euro Entschädigung, weil der Zustand des Straßenbelags mangelhaft war und er aus diesem Grund stürzte.


Marode Straßen gibt es vielerorts in Deutschland. Das ist ein Ärgernis für Auto- und Motorrad-Fahrer, doch eines gegen das sie sich im Falle eines Unfalls rechtlich zur Wehr setzen können. Ein Biker aus Nordrhein-Westfalen erhielt nun 5.400 Euro Entschädigung, weil der Zustand des Straßenbelags mangelhaft war und er aus diesem Grund stürzte.

Auf regennasser Straße verlor der Mann bei Tempo 40 in einer Kurve die Kontrolle über sein Zweirad, verletzte sich zum Glück aber nur leicht. Sein Motorrad dagegen hatte nach dem Ausrutscher lediglich noch Schrottwert. Daher verklagte er laut ARAG-Experten das Bundesland NRW auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, da der Zustand der Straße unzumutbar gewesen sei. Zu Recht, urteilte das Landgericht Detmold (Az.: 9 O 86/15). Schon bei einer Zustandserhebung Jahre zuvor sei der mangelnde Grip des Belags festgestellt worden. Die Verwaltung habe also genug Zeit zur Nachbesserung gehabt.

Der Artikel "Staat haftet für schlechte Straßen" wurde am 02.01.2017 in der Kategorie Recht von Thomas Schneider mit den Stichwörtern Straßenverkehr, Recht, Recht, veröffentlicht.

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