Kfz-Versicherung

Autodiebstahl: Versicherung kann Zahlung verweigern

27. Oktober 2016, 13:48 Uhr
Thomas Schneider
'Der Teufel steckt im Detail', heißt es. Im Falle von Kfz-Versicherungen lauert der im Kleingedruckten der Verträge - und das, wen wundert es, zum Nachteil des Kunden. So können sich die Assekuranzen bei Diebstählen immer häufiger vor einer Regulierung drücken.


"Der Teufel steckt im Detail", heißt es. Im Falle von Kfz-Versicherungen lauert der im Kleingedruckten der Verträge - und das, wen wundert es, zum Nachteil des Kunden. So können sich die Assekuranzen bei Diebstählen immer häufiger vor einer Regulierung drücken. "Der Geschädigte muss den Diebstahl nachweisen, das übersehen viele Autobesitzer leider", erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Problematisch ist das immer dann, wenn die Diebe Methoden anwenden, die nicht nachweisbar sind - etwa das "Knacken" per Funkwellen, das keine Spuren hinterlässt. Und auch wenn nur Teile aus dem Wagen entwendet wurden, weigern sich Autoversicherer den kompletten Schaden zu übernehmen. Dann hilft im Zweifelsfall nur der Gang zum Anwalt. "Der Kunde sollte sich die Versicherungsbedingungen vor Vertragsunterzeichnung genau durchlesen", rät Swen Walentowski.

Der Artikel "Autodiebstahl: Versicherung kann Zahlung verweigern" wurde am 27.10.2016 in der Kategorie Recht von Thomas Schneider mit den Stichwörtern Kfz-Versicherung, Ratgeber, Recht, Recht, veröffentlicht.

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