Störfaktor

Nicht lustig: Halloween-Scherze gegen Autos und Häuser

25. Oktober 2016, 14:53 Uhr
Michael Kirchberger
'Süßes, sonst gibt's Saures': Der Schlachtruf der jugendlichen Süßigkeiten-Jäger wird am Abend des 31. Oktober wieder manchem Bürger Ärger bereiten. Denn wer sich hartherzig zeigt und die Herausgabe von Zuckerhaltigem verweigert, muss mit immer derberen Streichen rechnen.


"Süßes, sonst gibt's Saures": Der Schlachtruf der jugendlichen Süßigkeiten-Jäger wird am Abend des 31. Oktober wieder manchem Bürger Ärger bereiten. Denn wer sich hartherzig zeigt und die Herausgabe von Zuckerhaltigem verweigert, muss mit immer derberen Streichen rechnen.

Die aus Amerika stammende, eingedeutschte Tradition an Allerheiligen (All Hallows Eve = Halloween) hat in den vergangenen Jahren bei uns bedenklich an Fahrt aufgenommen. Waren es früher noch akustische Beschwerden, bei denen leerausgegangene Schoko-Bettler dem Geizhals mit dem Lärm von Trillerpfeifen oder Glocken einen Denkzettel verpassten, so sind aktuelle Strafmaßnahmen schon weit jenseits des Tatbestandes der Sachbeschädigung angelangt.

"Die Hemmschwelle ist bei Jugendlichen in der in den vergangenen Jahren dramatisch gesunken", sagt ein Sprecher der Polizei in Frankfurt am Main und berichtet von verklebten Türschlössern, mit Unrat gefüllten Briefkästen oder zugestopften Auspuffrohren an Autos. Wenn dabei mit Zahnpasta gearbeitet wird, kann sich der Betroffene noch glücklich schätzen. Denn selbst vor dem Einsatz von Sekundenkleber schrecken die Halloween-Gespenster nicht mehr zurück. Auch rohe Eier werden gerne genutzt, um Fassaden oder Autoscheiben zu verunreinigen, doch darüber freut sich jeder, dessen Hauswand oder Autoglas bereits mit Lackfarbe aus der Sprühdose verziert wurde.

Bedenklich ist dabei, dass die begleitenden Eltern ihre Kinder während der Streifzüge durchs Viertel zu den strafwürdigen Taten ermuntern. In diesem Fall jedoch haften die Erwachsenen für sie, wie die Experten von ARAG feststellen, da sie ihre Aufsichtspflicht verletzen und sich letztlich selber strafbar machen. Allerdings: Wenn Kinder zum Beispiel auf einem fremden Grundstück einen Schaden verursachen, trifft die Grundstückbesitzer unter Umständen eine Mitschuld, wenn der Zugang nicht gesichert war. Maßgebend ist auch, ob die Eltern ihre Kinder vor dem Betreten fremder Grundstücke gewarnt haben.

Unter Umständen haftet das Kind jedoch selbst. In einem beispielhaften Fall hatte ein Zwölfjähriger eine Scheune in Brand gesteckt. Das Feuerzeug hatte er aus dem geöffneten Schmuckkasten der Mutter genommen. Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass bei einem normal entwickelten Kind dieses Alters von den Eltern nicht verlangt werden konnte, Streichhölzer und Feuerzeuge zu jeder Zeit - auch ganz kurzfristig - völlig unerreichbar zu verwahren. Eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht sei der Mutter daher nicht vorzuwerfen (Az.: VI ZR 117/92). Die ARAG-Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Kinder, die das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für einen Schaden, den sie anderen zufügen, nicht verantwortlich sind. Je älter und somit einsichtsfähiger ein Kind ist, desto eher haftet es selbst.

Problematisch wird die Rechtslage auch, wenn ein angebettelter Anwohner die Halloween-Geister mit verdorbenen Süßigkeiten versorgt. In einem bekannten Fall führten überalterte Negerküsse bei den Beschenkten zu Durchfall und Erbrechen. Allerdings war dem Mann nicht nachzuweisen, dass er die Übelkeit verursachenden Süßigkeiten vorsätzlich verteilt hatte.

Für Autofahrer, die mit ihrem Wagen zu einer der zahlreichen Halloween-Partys reisen, gilt im Übrigen ein Vermummungsverbot. Wer sein Kostüm mit Maske trägt, zieht den Unmut der Ordnungshüter auf sich. Zehn Euro werden dann fällig. Baut der Fahrer aufgrund der Maskierung sogar einen Unfall, kann es wegen grober Fahrlässigkeit sogar zu einer Kürzung der Versicherungsleistungen kommen.

Michael Kirchberger

Der Artikel "Nicht lustig: Halloween-Scherze gegen Autos und Häuser" wurde am 25.10.2016 in der Kategorie News von Michael Kirchberger mit den Stichwörtern Störfaktor, Polizei, Schaden, News, veröffentlicht.

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