Verkehrsunfälle

Was tun, wenn's gekracht hat?

21. Oktober 2016, 14:17 Uhr
Rudolf Huber
Nach einem Unfall tauchen unweigerlich viele Fragen auf - auch, wenn es glücklicherweise nur bei einem Blechschaden geblieben ist. Wer ist Schuld, was kostet die Reparatur - lohnt sie sich überhaupt noch?


Nach einem Unfall tauchen unweigerlich viele Fragen auf - auch, wenn es glücklicherweise nur bei einem Blechschaden geblieben ist. Wer ist Schuld, was kostet die Reparatur - lohnt sie sich überhaupt noch? Ob schuldig oder unschuldig - jeder Crash artet schnell zum Horror-Szenario aus. Um die Reparatur des Autos kümmert sich die Werkstatt. Aber wie lässt sich Ärger mit dem Versicherer ausschließen? "Bei einem Unfall ist Klarheit für alle Parteien die Grundvoraussetzung für eine schnelle Einigung. Ein neutrales Schadensgutachten ist die beste Basis", meint Experte Maximilian Küblbeck vom TÜV Süd.

Dazu stellen die Sachverständigen Beweise sicher, ermitteln den Schadensumfang, die Wertminderung und die voraussichtliche Reparaturdauer. Ein Vorteil, wenn man nicht selbst schuld ist: Liegt der Schaden über der Bagatellschadengrenze von etwa 750 Euro, übernimmt die Versicherung des Verursachers die Gutachtenkosten - bei freier Werkstattwahl. Noch ein Plus: Autohäuser beraten nicht nur im Schadenfall, sie dürfen auch direkt mit dem Versicherer abrechnen. Dadurch müssen Geschädigte nicht in Vorleistung gehen. Wenn der Unfall selbstverschuldet ist, wird anhand des Versicherungsvertrags geklärt, welche Rechte der Schuldige hat. "Der Beratungsservice rund um den Unfallschaden sorgt für Klarheit", so Küblbeck.

Der Artikel "Was tun, wenn's gekracht hat?" wurde am 21.10.2016 in der Kategorie Ratgeber von Rudolf Huber mit den Stichwörtern Verkehrsunfälle, Versicherung, Ratgeber, Tipp & Infos, veröffentlicht.

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