Verkehrssicherheit

Wenn Fußgänger rot sehen

23. September 2016, 15:05 Uhr
Ralf Loweg
Von wegen 'immer die Autofahrer'. Wenn es um Rotlicht-Verstöße im Straßenverkehr geht, haben Fußgänger und Radfahrer die Nase vorn. Und das kann teuer werden.


Von wegen "immer die Autofahrer". Wenn es um Rotlicht-Verstöße im Straßenverkehr geht, haben Fußgänger und Radfahrer die Nase vorn. Das geht aus Beobachtungen des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) hervor. Demnach sind es vor allem Fußgänger und Radfahrer, die oft leichtfertig die Kreuzung oder den Übergang passieren, obwohl die Ampel rot zeigt.

Was viele offenbar nicht wissen: Rotlicht-Verstöße werden auch bei Fußgängern und Radfahrern mit einem Bußgeld geahndet. Laut KS kostet das bei Fußgängern vergleichsweise bescheidene fünf Euro. Bei Radfahrern kann die Polizei allerdings 60 Euro, bei Gefährdung anderer sogar 100 Euro kassieren. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, ist das Bußgeld jedoch deutlich höher. "Auch ein Radfahrer bekommt in einem solchen Fall einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei", erklärt ein KS-Experte.

Der Artikel "Wenn Fußgänger rot sehen" wurde am 23.09.2016 in der Kategorie News von Ralf Loweg mit den Stichwörtern Verkehrssicherheit, Ampel, Fußgänger, Radfahrer, Bußgeld, News, veröffentlicht.

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