Recht

EU-Unfallbericht und Grüne Karte nach Großbritannien mitnehmen

30. Juni 2016, 16:40 Uhr
ampnet
Deutsche Autofahrer, die in Großbritannien unterwegs sind oder kurz vor dem Start in den Urlaub ins Vereinigte Königreich stehen, sollten weiterhin den EU-Unfallbericht mit sich führen.

Deutsche Autofahrer, die in Großbritannien unterwegs sind oder kurz vor dem Start in den Urlaub ins Vereinigte Königreich stehen, sollten weiterhin den EU-Unfallbericht mit sich führen. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Die Brexit-Entscheidung ändere nichts daran, dass das Formular bei einem Verkehrsunfall die beste und gleichzeitig einfachste Möglichkeit sei, den Schaden zu erfassen. Britische wie deutsche Versicherungen akzeptieren die Erfassungsbögen nach wie vor. Die Empfehlung gilt umgekehrt auch für britische Autofahrer in Deutschland.

Zusätzlich ist die Mitnahme der Grünen Karte, die es bei den Versicherern gibt, gerade wegen möglicher Verunsicherungen der Autofahrer in diesen Wochen sinnvoll. Ebenfalls unberührt von der Berxit-Debatte ist die Tätigkeit der so genannten Schadenregulierungsbeauftragten. Diese Ansprechpartner der britischen Versicherungen in Deutschland werden weiterhin vom Zentralruf der Autoversicherer (innerhalb Deutschlands gebührenfrei unter der Rufnummer 0800 250 260 0 oder unter mobile.zentralruf.de) für die betroffenen deutsche Autofahrer ermittelt. (ampnet/jri)

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