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Ratgeber: Weihnachtsmarkt-Besuch - Entweder ohne Alkohol oder ohne Auto

25. November 2015, 10:44 Uhr
Adele Moser/SP-X
Die ersten Weihnachtsmärkte öffnen ihre Pforten. Dort betören nicht nur duftende Kerzen sondern auch der traditionelle Glühwein. Nach dem Verzehr sollte das Auto jedoch stehen gelassen werden, denn sonst kann es eine teure Bescherung geben.

Glühwein, Punsch und Feuerzangenbowle sind die Klassiker unter den stimmungsvollen Getränken auf dem Weihnachtsmarkt, die für viele beim Treffen mit Freunden oder Kollegen einfach dazugehören. Wer allerdings nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Taxi unterwegs ist, sollte vorsichtig sein. Denn bereits ein Becher kann die Fahrtauglichkeit herabsetzen.

Wie viel Alkohol welches der Heißgetränke enthält, ist ganz genau nur sehr schwer einzuschätzen. Denn die Alkoholkonzentration im Blut hängt von verschiedenen Faktoren wie Gewicht, Geschlecht, dem Alter und der Tagesform ab. Im Schnitt hat Glühwein einen Alkoholgehalt von sieben bis zehn Prozent. Jagertee, eine Mischung aus Tee und Rum hat zwischen 12 und 15 Prozent Alkohol. Wegen des Zuckergehaltes und der Wärme geht der Alkohol sehr schnell ins Blut.

Wer sich nach dem Verzehr von Punsch, Grog und Co noch hinters Steuer setzt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Die Polizei kontrolliert in vielen Städten gerade zur Vorweihnachtszeit verstärkt. Wer nach einem Weihnachtsmarktbummel wegen alkoholtypischen Verhaltens wie beispielsweise Fahren in Schlangenlinien angehalten wird, muss mit einer hohen Geldstrafe und Führerscheinentzug rechnen. Wer zum ersten Mal gegen die 0,5-Promille-Grenze verstößt, zahlt 500 Euro, bekommt 2 Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Ärger bekommen allerdings nicht nur Auto- sondern auch Fahrradfahrer. Wer sich ab 0,3 Promille durch auffällige Fahrweise bemerkbar macht, dem droht eine Strafanzeige. Mit 1,6 Promille im Blut wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt zudem gibt es drei Punkte in Flensburg sowie ein saftiges Bußgeld.

Der Artikel "Ratgeber: Weihnachtsmarkt-Besuch - Entweder ohne Alkohol oder ohne Auto" wurde am 25.11.2015 in der Kategorie News von Adele Moser/SP-X mit den Stichwörtern Ratgeber: Weihnachtsmarkt-Besuch, News, veröffentlicht.

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