Flug

Online-Portale als Helfer bei stornierten Reisen

7. Oktober 2015, 12:12 Uhr
Thomas Schneider (vm)
Die Koffer sind gepackt, die Tageszeitung ist abbestellt und der Nachbar wurde mit dem Gießen der Blumen beauftragt. Und dann das: Die Urlaubsreise mit dem Auto, dem Zug oder dem Flugzeug fällt ins Wasser, weil das Kind krank wird oder in der Firma der Teufel los ist. Und dann verlangt der Reiseveranstalter auch noch Storno-Gebühren. Was also tun?


Die Koffer sind gepackt, die Tageszeitung ist abbestellt und der Nachbar wurde mit dem Gießen der Blumen beauftragt. Und dann das: Die Urlaubsreise mit dem Auto, dem Zug oder dem Flugzeug fällt ins Wasser, weil das Kind krank wird oder in der Firma der Teufel los ist. Und dann verlangt der Reiseveranstalter auch noch Storno-Gebühren. Was also tun? Den finanziellen Schaden können unter Umständen Storno-Portale im Internet lindern.

Diese Portale sind ein Online-Marktplatz speziell für Reisen und Flüge. Verbraucher, die ihren Urlaub nicht antreten können, stellen dort Reisen oder Flüge ein. Interessierte können sich dann melden und Reise oder Flug übernehmen. Dadurch profitieren beide Seiten: Der Verkäufer bekommt zwar nicht den kompletten Reisepreis zurück, spart aber die hohen Stornogebühren. Und der Käufer bekommt Reisen oder Flüge günstiger als normal gebuchte.

Grundsätzlich darf laut ARAG-Experten jeder seine Pauschalreise bis zum Reisebeginn an andere übertragen. Der Veranstalter darf nur widersprechen, wenn der neue Reisende "bestimmte Eigenschaften" nicht erfüllt. Dazu gehört zum Beispiel das Visum für das Urlaubsland oder bei Aktivreisen eine entsprechende körperliche Verfassung.

In der Regel kann man seine Reise kostenfrei in das Portal einstellen. Erst bei einer erfolgreichen Vermittlung zahlt der Verkäufer eine Provision. Diese beträgt etwa 20 Prozent des gesparten Stornobetrags. Die drohenden Stornogebühren sind meist recht hoch. Im Schnitt liegen sie bei rund 70 Prozent des Reisepreises.

Auf der anderen Seite können Verbraucher auf diesem Weg natürlich auch selbst Reisen kaufen und ein Schnäppchen machen. Dabei gilt: je kurzfristiger, umso günstiger. Da können bei einer Pauschalreise unter Umständen ein paar 100 Euro gespart werden. Zudem muss bei der Airline oder dem Reiseveranstalter manchmal noch eine Namensänderungs-Gebühr bezahlt werden. Die fällt im Vergleich zu den Stornogebühren aber relativ gering aus.

Ob der Weiterverkauf auf einem Storno-Portal klappt, hängt davon ab, wie viel Preisnachlass der Verkäufer gewährt. Auch der Zeitpunkt der Reise spielt eine wichtige Rolle: Sind zu Beginn der Schulferien viele Menschen auf Schnäppchenjagd, stehen die Chancen gut.

Der Artikel "Online-Portale als Helfer bei stornierten Reisen" wurde am 07.10.2015 in der Kategorie Reise von Thomas Schneider (vm) mit den Stichwörtern Flug, Reisen, Recht, Reise-Tipp, Caravan, Wohnwagen, Wohnmobil, Camper, Bahn veröffentlicht.

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