News

Recht: Gurtpflicht bei Oldtimern - Ohne Gurt keine Anschnallpflicht

29. Juli 2015, 16:10 Uhr
Hanne Lübbehüsen/SP-X
Der Sicherheitsgurt ist Lebensretter Nummer eins, aus diesem Grund gibt es in Deutschland eine Anschnallpflicht. Bei bestimmten Fahrzeugen ist sie allerdings aufgehoben.

Mit einem Oldtimer unterwegs zu sein, ist für immer mehr Menschen ein erstrebenswertes Hobby. Im vergangenen Jahr waren 310.694 Pkw mit H-Kennzeichen in Deutschland zugelassen, 11,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Doch längst nicht alle alten Autos haben Sicherheitsgurte - dabei gilt in Deutschland eine Anschnallpflicht. Bei Oldtimern ist sie allerdings etwas aufgeweicht.  

Fahrzeuge aus den 70er Jahren und älter haben häufig entweder gar keine oder nur Beckengurte oder nur Gurte auf den Vordersitzen. Denn eine Gurtpflicht für alle Neuwagen gibt es erst seit 1974. Anschnallgurte auf der Rückbank sind erst seit 1979 Pflicht. Erst seit 2004 müssen Neuwagen auf allen Sitzen Dreipunktgurte haben. Eine Pflicht zum Nachrüsten von Anschnallgurten in Oldtimern gibt aber es nicht, erläutern die Rechtsexperten der DAS-Rechtschutzversicherung.

Oldtimer nach § 2 Nr. 22 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - mindestens 30 Jahre alt und weitgehend im Originalzustand -, die keine Gurte haben, darf man demnach auch fahren, ohne die eigentlich geltende Anschnallpflicht einzuhalten. Da in vielen Oldtimern gerade keine Gurte vorhanden sind und auch keine Nachrüstpflicht besteht, lasten die Gerichte den verunfallten Fahrern häufig auch keine Mitschuld an den eigenen Verletzungen an, so die Rechtsexperten.Selbst dann, wenn die Verletzungen mit Gurt vermutlich weniger schwer ausgefallen werden.

Natürlich kann man aus Sicherheitsgründen darüber nachdenken, ein Gurtsystem nachzurüsten. Vorher sollte man sich über die Voraussetzungen informieren, damit  nicht die Einstufung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut gefährdet wird.

Wichtiger Hinweis der Juristen: Seit 2006 gelten neue Regeln, insbesondere bei der Mitnahme von Kindern. Kinder unter 3 Jahren haben in einem Oldtimer ohne Gurte nichts verloren. Bis zu einer Körpergröße von 1,50 m oder 12 Jahren müssen sie hinten Platz nehmen. Hat der Oldtimer nur auf den Vordersitzen Gurte, so gehört das Kind in gesichertem Kindersitz auf den Beifahrersitz.

Der Artikel "Recht: Gurtpflicht bei Oldtimern - Ohne Gurt keine Anschnallpflicht" wurde am 29.07.2015 in der Kategorie News von Hanne Lübbehüsen/SP-X mit den Stichwörtern Recht: Gurtpflicht bei Oldtimern, News, veröffentlicht.

Weitere Meldungen

23. April 2024

Aston Martin DBX707 im Ultra-Luxus-Hochleistungs-SUV-Segment

Der Aston Martin DBX707 wird mit seinem einmaligen Antriebsstrang zukünftig das einzige SUV im Fahrzeugangebot der ...